Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen alle Arbeitgeber, egal ob es sich um ein kleines Büro oder ein großes Industrieunternehmen handelt, die Sicherheit ihrer Beschäftigten gewährleisten. Dies beinhaltet auch die regelmäßige, wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage und Elektrogeräte. Die Anforderungen an die Prüfung regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in der Vorschrift 3 (DGUV V3). Denn überall, wo elektrischer Strom zum Einsatz kommt, lauern auch Gefahren. So können defekte Geräte oder marode Leitungen etwa zu Kurzschlüssen, Überhitzung bis hin zu Bränden führen. Dies kann im schlimmsten Fall nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden, sondern auch den gesamten Produktionsablauf beeinträchtigen oder erhebliche Datenverluste zur Folge haben.

 

Wiederkehrende Prüfung

Mit der wiederkehrenden Elektroprüfung vermeiden Sie Risiken für Mitarbeiter und Unternehmen und haben im Schadensfall den notwendigen Nachweis gegenüber der Versicherung. Vertrauen Sie dabei der Expertise von TÜV Hessen. Unsere erfahrenen Sachverständigen führen für Sie alle geforderten Prüfungen an elektrischen Anlagen durch. Grundlage für die erstmalige Prüfung ist die DIN VDE 0100-600 und für die wiederkehrende Prüfung die DIN VDE 0105-100.

 

Was muss gemäß DGUV V3 geprüft werden?

Die Berufsgenossenschaften schreiben in der DGUV V 3 die Prüfung von elektrischen Anlagen vor, dies betrifft beispielsweise Hauptverteilungen, Maschinenschaltschränke, Sicherungen, Steckdosen und Leuchten. Zudem müssen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind festinstallierte Anlagen und Maschinen, beispielsweise in Produktionsstraßen. Zu ortsveränderlichen Betriebsmitteln zählen Elektrogeräte wie Kaffeemaschine, Bohrmaschine, PCs oder auch Mehrfachsteckdosen.

 

Wie oft muss die elektrische Anlage geprüft werden?

Die konkreten Prüffristen ergeben sich aus der vom Unternehmen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und liegt in der Regel zwischen zwei und vier Jahren. Gerne übernehmen unsere Sachverständigen auch für Ihr Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung der elektrischen Anlagen. Sprechen Sie uns an.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Gefährdungsbeurteilung.

 

Ihre Vorteile mit TÜV Hessen

  • Schutz der Mitarbeiter und Vermeidung von Unfällen
  • Kostenersparnis durch frühzeitiges Erkennen etwaiger Mängel in der elektrischen Anlage oder an Elektrogeräten
  • Einhaltung der Pflichten als Arbeitgeber
  • Rechtssicherheit
  • Dokumentation gegenüber der Versicherung im Schadensfall