Von der Wiederaufnahme des Betriebs über die Umsetzung der Hygienestandards bis zur Optimierung der Homeoffice-Arbeitsplätze: TÜV Hessen steht Ihnen auch in Krisenzeiten als verlässlicher Partner zur Seite und unterstützt Sie mit vielfältigen Dienstleistungen.
Welche Pflichten gelten für welche Anlagen und welche Fristen müssen eingehalten werden?
Die Antwort auf diese und weitere Fragen zu prüfpflichtigen Anlagen, Prüfintervallen, Rechtsgrundlagen und den Prüfinhalten selbst finden Sie in unserer Übersicht.
Hier können Sie unsere Übersicht "Prüfpflichtige Anlagen, Prüfungen und Prüffristen" kostenlos als PDF herunterladen.
Wir informieren über folgende Anlagenarten:
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Aufzugsanlagen (Personenaufzug, Lastenaufzug, Güteraufzug), Aufzugsbrandfallsteuerung, elektrische Anlagen unter Tage sowie Schachtförderanlagen, Bestrahlungs- und Beschleunigeranlagen, Blitzschutzanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (Gefahrmeldeanlagen), Brückenbauwerke, CO-Warnanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbehälter, Druckluftbehälter, Druckgeräte, Dampfkessel und Heißwassererzeuger, Erdölanlagen / Erdgasförderanlagen und Speicheranlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige, Fenster, Türen und Tore, Feuerlöschanlagen, Störfallanlagen, Tankstellen und Tanklager, wassergefährdende Stoffe, zerstörungsfreie Prüfungen, Fliegende Bauten, Flüssiggasanlagen, Füllanlagen und Gastankstellen, Gefahrguttransporte, Hebezeuge und Förderanlagen, Kälteanlagen, lüftungstechnische Anlagen, MSR-Anlagen, Röntgeneinrichtungen, Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider.
Zudem beinhaltet das Dokument ein Glossar über Rechtsgrundlagen.