Gebühren, Entgelte und Auslagen ab 31.01.2024

Im Bereich Fahrerlaubniswesen wurden durch die Änderung der Gebührenordnung (GebOSt) zum 31. Januar 2024 neue Gebührensätze festgelegt. Die Gebühren wurden sowohl für die praktischen als auch die theoretischen Prüfungen angepasst.

Alle Angaben gültig ab 31.01.2024 in Euro und inkl. 19 % MwSt..

Zum Zeitpunkt der Prüfung gilt die zu erhebende Gebühr der Anlage 1 der GebOSt in der jeweils aktuellen Fassung.

PC-Theorie (gültig ab 31.01.2024)

incl. 19 % MwSt.

ohne 19 % MwSt.

19 % MwSt.-Anteil

- aller Fahrerlaubnisklassen in deutscher Sprache,
- in den 12 FeV-Sprachen und
- mit Audio-Unterstützung in deutscher Sprache im „Sammeltermin“

24,99

21,00

3,99

mit Audio-Unterstützung aller Klassen in deutscher Sprache im „Einzeltermin“
(Zeitansatz ist 3 x ¼ Std. aaSoP-Tätigkeit)

134,35*

112,90

21,45

Mofa-Erstprüfung in deutscher Sprache,
- in den 12 FeV-Sprachen und
- mit Audio-Unterstützung in deutscher Sprache im „Sammeltermin“
incl. Mofa-Prüfbescheinigung nach § 5 FeV

26,54

22,30

4,24

Mofa-Wiederholungsprüfung
(wie darüber, nur ohne Mofa-Prüfbescheinigung nach § 5 FeV)

17,26

14,50

2,76

Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 5 FeV (Mofa 25)

9,28

7,80

1,48

Ersatzbescheinigung Mofa ausstellen
- Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 5 FeV (Mofa 25)
- zusätzlich 1x 1/4 Std. Verwaltungstätigkeit

34,39

28,90

5,49

Prüfung mit Gebärdendolmetscher
- PC-Theorie, zusätzlich
- aaSoP-Tätigkeit (Zeitansatz ist 4 x ¼ Std.)
Als Abschlagszahlung ist vorab zu erheben

168,74*

141,80

26,94

Der Gebärdendolmetscher wird vom Bewerber gestellt und bezahlt.
* bei erhöhtem Zeitaufwand Zuschlag gem. GebOSt pro angefangene Viertelstunde aaSoP-Tätigkeit = EUR 35,94 (mit MwSt.) / 30,20 (ohne MwSt.)

Praktische Prüfungen (gültig ab 31.01.2024)

incl. 19 % MwSt.

ohne 19 % MwSt.

19 % MwSt.-Anteil

Klasse A1, A, A2, T

162,67

136,70

25,97

Klassen A1, A, A2, D1, D (Aufhebung der „Automatikbeschränkung“)

139,47

117,20

22,27

Klassen A, A2 (Aufstieg)

141,13

118,60

22,53

Klassen B, BE, AM

129,83

109,10

20,73

Klassen B (Aufhebung der „Automatikbeschränkung“)

106,27

89,30

16,97

Klassen D1E, DE

186,47

156,70

29,77

Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1

195,76

164,50

31,26

Klassen C, C1 (Aufhebung der „Automatikbeschränkung“)

151,01

126,90

24,11

Bei der Aufhebung der „Automatikbeschränkung“ verkürzt sich die Prüfungsdauer der praktischen Prüfung um 10 Minuten.

Praktische Prüfungen (gültig ab 31.01.2024)

incl. 19 % MwSt.

ohne 19 % MwSt.

19 % MwSt.-Anteil

nur Abfahrtkontrolle Klassen C, C1, T

23,09

19,40

3,69

nur Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten Klassen D, D1

34,51

29,00

5,51

nur Verbinden und Trennen Kl. BE, CE, C1E, DE, D1E, T

23,09

19,40

3,69

nur Prüfungsfahrt (incl. GFA) Klassen C, CE, C1, C1E

172,67

145,10

27,57

nur Prüfungsfahrt (incl. GFA) Klassen D, D1

161,25

135,50

25,75

nur Prüfungsfahrt (incl. GFA) Klassen DE, D1E

163,39

137,30

26,09

nur Prüfungsfahrt (incl. GFA) Klassen BE

106,74

89,70

17,04

nur Prüfungsfahrt (incl. GFA) Klassen T

116,50

97,90

18,60

Abfahrtkontrolle Klasse T + Verbinden und Trennen Klasse T

46,18

38,80

7,38

Prüfungsfahrt (incl. GFA) + Abfahrtkontrolle Klasse T

139,59

117,30

22,29

Prüfungsfahrt (incl. GFA) + Verbinden und Trennen Klasse T

139,59

117,30

22,29

Einschränkungsvermerk und Fahrprobe (gültig ab 31.01.2024)

incl. 19 % MwSt.

ohne 19 % MwSt.

19 % MwSt.-Anteil

Festlegung eines Einschränkungsvermerks
- aaSoP-Tätigkeit (Zeitansatz ist 3 x ¼ Std.)
- Verwaltungstätigkeit (Zeitansatz ist 1 x ¼ Std.)
Als Abschlagszahlung ist vorab zu erheben

132,92*

111,70

21,22

Eignungsbegutachtung
- aaSoP-Tätigkeit (Zeitansatz ist 6 x ¼ Std.)
- Verwaltungstätigkeit (Zeitansatz ist 1 x ¼ Std.)
Als Abschlagszahlung ist vorab zu erheben

240,74*

202,30

38,44

*bei erhöhtem Zeitaufwand Zuschlag gem. GebOSt pro angefangene Viertelstunde aaSoP-Tätigkeit = EUR 35,94 (mit MwSt.) / 30,20 (ohne MwSt.)

Sonstiges (gültig ab 31.01.2024)

incl. 19 % MwSt.

ohne 19 % MwSt.

19 % MwSt.-Anteil

Zeitaufwand je angefangene ¼ Std. aaSoP-Tätigkeit

35,94

30,20

5,74

Zeitaufwand je angefangene ¼ Std. Verwaltungstätigkeit

25,11

21,10

4,01

Unterschreitung der Mindestpunktzahl, je Punkt; Teiler: 60 Minuten a 12 Punkte

11,54

9,70

1,84