Als Lieferant bitten wir Sie, die unter der folgenden Anlage dargestellten Informationen zum Versand von E-Rechnungen an TÜV Hessen zu beachten.
E-Rechnungen, die der europäischen Norm EN 16931 und der Liste der entsprechenden Syntaxen der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen, können per E-Mail an TÜV Hessen versendet und verarbeitet werden. In Deutschland zulässige Formate sind somit insbesondere die XRechnung inkl. konformer Erweiterungen und ZUGFeRD-Rechnungen ab Version 2.0.1 – ausgenommen der Profile Minimum und BASIC-WL.
TÜV Hessen akzeptiert weiterhin sonstige Rechnungen, allerdings nur in Form einer PDF-Rechnung, soweit eine Ausstellung aus umsatzsteuerlicher Sicht zulässig ist.
- XRechnungen (XML-Datei)
- ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF inkl. XML)
Um Verzögerungen in der Verarbeitung von E-Rechnungen zu vermeiden, ist in der BG-7 "Gruppe Buyer" stets der vollständige Name und die Anschrift des umsatzsteuerlichen inländischen Leistungsempfängers anzugeben. Der vollständige Name und die USt-IdNr. werden anbei informatorisch dargestellt:
Eintrag Feld BG-7 “Gruppe Buyer” / Business Term: BT-44 Informationselement: Buyer Name = TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Business Term: BT-48 Informationselement: Buyer VAT Identifier / USt-ID = DE111665790
E-Rechnungen können unter Angabe einer Ansprechperson in der XML-Datei via E-Mail an die Adresse [email protected] gesendet werden.
Der Übertragungskanal Peppol wird noch nicht genutzt, eine Anbindung ist jedoch perspektivisch geplant. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.