Das Straßenverkehrsamt kann ein ärztliches Fahreignungsgutachten verlangen:

  • Bei fahreignungsrelevanten Erkrankungen. Hier soll geklärt werden, ob und wenn ja, unter welchen Auflagen oder Beschränkungen Fahreignung besteht - so z.B. bei Zuckererkrankung, Epilepsie, Depressionen, nach Schlaganfall oder Herzinfarkt.
  • Nach einem Delikt mit Betäubungsmitteln. Hier will die Behörde wissen, welches Konsummuster vorliegt.
  • Nach einer Alkoholauffälligkeit. Unter Umständen sogar auch dann, wenn Sie gar nicht selbst mit dem Auto gefahren sind. Dadurch soll geklärt werden, wie ihr Trinkverhalten einzustufen ist.

 

So verläuft die Vorbereitung und der Untersuchungstag

Damit Sie diese Untersuchung durchführen lassen können, wählen Sie beim Straßenverkehrsamt eine Begutachtungsstelle von TÜV Hessen aus. Daraufhin verschickt die Behörde Ihre Unterlagen zu uns.

Zum Untersuchungstermin sollten Sie alle Unterlage mitbringen, die mit der Frage des Straßenverkehrsamtes im Zusammenhang stehen. Dazu gehören z.B. aktuelle Arztberichte und ggf. ein Medikamentenplan. Auch Entlassungsberichte im Zusammenhang mit dem Begutachtungsanlass sind hilfreich.

Nach Bezahlung der Kosten erhalten Sie von uns einen Untersuchungstermin. An diesem Tag werden Sie von unseren qualifizierten Verkehrsmedizinern untersucht. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Überprüfung Ihrer Leistungsfähigkeit erforderlich sein. Diese erfolgt ebenfalls am Untersuchungstag.

Nach dem Untersuchungstag werden alle relevanten Untersuchungsbefunde in einem ärztlichen Fahreignungs-Gutachten aufgeführt. Dieses senden wir Ihnen per Post zu. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.

Sie möchten direkt mit uns in Kontakt treten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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Häufig gestellte Fragen zu Ärztlichen Gutachten

A) Erkrankungen

Ich soll wegen einer Erkrankung begutachtet werden. Muss ich etwas mitbringen?

Ja, sie sollten einen aktuellen Arztbericht mitbringen und ggf. Ihren Medikamentenplan. Auch Entlassungsberichte im Zusammenhang mit dem Begutachtungsanlass sind hilfreich.

Von wem werde ich bei TÜV Hessen dann untersucht?

Unsere Ärzte sind alle qualifiziert auf dem Gebiet der Verkehrsmedizin und kennen sich bestens aus mit den „Begutachtungsleitlinien“, der Grundlage zum Thema Fahreignung bei Erkrankungen. 

Warum kann das nicht mein Hausarzt machen?

Ihr/e Hausarzt/Hausärztin ist Ihre Vertrauensperson. Und das soll auch so bleiben. Um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, muss die Begutachtung durch eine neutrale Person stattfinden, die zudem über eine entsprechend verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt - das können wir von TÜV Hessen Ihnen bieten.

B) Alkohol

Ärztliches Gutachten wegen Alkohol – Was soll ich vorlegen?

Wenn sie bereits einmal in Therapie waren, sollten sie dazu einen Behandlungsbericht vorlegen. Mit Ihrem schriftlichen Einverständnis können wir diesen auch bei der Klinik direkt anfordern.

Wird mir Blut abgenommen?

Ja, wir nehmen Ihnen Blut ab, um die Leberwerte zu bestimmen. Gegebenenfalls auch ein zweites Röhrchen zur Bestimmung eines Alkoholmarkers. Auf Ihren Wunsch hin entnehmen wir auch eine Haarprobe, die wir auf einen Alkoholmarker untersuchen lassen. Damit könnten Sie den Alkoholverzicht oder ihre Angabe des geringfügigen Konsums über bis zu 3 Monate stützen. Voraussetzung ist auch hier, dass Ihre Kopfhaare unbehandelt sind.

C) Betäubungsmittel (BTM)

BTM-Delikt – Was folgt nach dem Ärztlichen Gutachten?

Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet, wie es nach einem ärztlichen Gutachten weitergeht, z.B. ob weitere Schritte angeordnet werden, auch eine MPU ist möglich.

BTM - Muss ich eine Urinprobe abgeben?

Ja, bei einem Ärztlichen Gutachten wegen eines Drogendelikts müssen Sie mindestens eine Urinprobe abgeben. Das erfolgt aber in der Regel nicht am Untersuchungstag, sondern sie werden kurzfristig telefonisch einbestellt. Die Urinabgabe findet unter Aufsicht statt. Sobald die Laborergebnisse vorliegen, wird das Gutachten abgeschlossen.

Ich habe noch nie Drogen genommen und muss ein Ärztliches Gutachten vorlegen – was nun?

Um belegen zu können, dass Sie noch nie drogen genommen haben, wäre eine Haaranalyse das ideale Mittel. Sie können bis zu 6 Monate rückwirkend damit belegen. Voraussetzung ist, dass die Kopfhaare unbehandelt sind.

Wir arbeiten nachhaltig

Mit unseren Diensleistungen tragen wir zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals / SDGs) der Vereinten Nationen bei. Diese Dienstleistung unterstützt das Ziel, ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern.

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