Wichtiger Hinweis, gültig ab Samstag, 02.04.2022
Sehr geehrte Fahrlehrer-/innen, sehr geehrte Fahrerlaubnisbewerber-/innen,
wie wir alle wissen, steigen die Inzidenzen weiter an. In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin die Maskenpflicht. In der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung sitzen die Insassen des Fahrzeuges noch wesentlich enger und länger auf engstem Raum. Nun haben wir alle zusammen zwei Jahre Pandemie hinter uns, die trotz der neuen Regelungen weiterhin besteht. Dies spüren wir alle sehr leidvoll. Wir haben massive Ausfälle zu beklagen. Um die Prüfungen weiterhin gewährleisten zu können, ist es zwingend erforderlich, die Maske im Prüfungsfahrzeug weiterhin zu tragen. Wir lehnen Prüfungen ohne Maske kostenneutral ab.
Bitte haben Sie Verständnis dafür. Unser Appell von letzter Woche hat leider nicht den Effekt, den wir uns alle zusammen wünschen. Bitte schützen Sie sich, die Fahrerlaubnisbewerber und unsere Fahrerlaubnisprüfer; es geht um die Gesundheit von uns allen. Benutzen Sie Masken bei der Prüfungsfahrt. Mögliche Ausfälle, die durch einfache Maßnahmen zu vermeiden sind, können wir uns im Moment nicht leisten. Wir möchten Ihnen weiterhin die gewünschten Termine zuteilen und Sie am bestätigten Prüfungstag auch bedienen können.
Auch in der Theorieprüfung bleibt die Maskenpflicht bis auf weiteres bestehen. Beim Betreten unserer Gebäude gilt die Pflicht eine Maske zu tragen.
Liebe Fahrlehrer/innen, bitte unterstützen Sie die Bewerber bei der Einhaltung der Vorgaben und informieren Sie Ihre Schüler im Vorfeld, damit wir gemeinsam gesund durch diese anhaltend schwere Zeit kommen. Tragen Sie eine medizinische Maske, am besten FFP2 ohne Ausatemventil. Für alle gilt weiterhin; bei Krankheitsanzeichen bleiben Sie der Prüfung fern und informieren die Fahrschule bzw. den TÜV Hessen.
Ihr TÜV Hessen