Als Arbeitgeber sind Sie für den Schutz Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Mit unseren ganzheitlichen, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Mit uns als Partner in der Arbeitssicherheit kombinieren Sie Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Wir erstellen Ihnen ein sicherheitstechnisches Betreuungskonzept, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen ausgerichtet ist.
Gefährdungen frühzeitig erkennen, Unfälle verhindern und psychische Belastungen vermeiden. TÜV Hessen erstellt Ihre Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze an Maschinen und Anlagen ebenso für Lehrer, Erzieher in Kindertagesstätten, Pflegekräfte oder Verwaltungsmitarbeiter mit Büroarbeitsplatz.
Schadstoffe, Gase, Dämpfe etc. können die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter belasten. Um sie nicht zu gefährden, wurden Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) definiert. Nehmen Sie die Gesundheitsvorsorge für Ihre Mitarbeiter selbst in die Hand – zusammen mit TÜV Hessen.
Gemäß Baustellenverordnung sind Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben vom Bauherren zu berücksichtigen. Wir übernehmen für Sie die Sicherheitskoordination Ihrer Bauvorhaben zur Erfüllung der Pflichten nach der Baustellenverordnung.
Lärm zählt zu den wichtigsten Umwelt- und Belastungsfaktoren. Mit unseren individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei den Themen Lärmschutz, Erschütterungsschutz und Akustik.
Das Innenraumklima in Gebäuden beeinflusst Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. Wir erarbeiten für Sie Möglichkeiten zur Verbesserung des Gebäudeklimas und setzen mit Ihnen bei Bedarf konkrete Maßnahmen um.
Um den Gesundheitsschutz bei Schweißarbeitsplätzen zu sichern, hat die Berufsgenossenschaft Leitkomponenten speziell für die Schweißverfahren, Trennverfahren oder Lötverfahren definiert. Schweißarbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass freigesetzte Rauche und Gase ausreichend abgesaugt werden.
Im Rahmen der Antragstellung nach Hessischer Bauordnung hat der Antragsteller eines Bauvorhabens den baulichen Arbeitsschutz beachten. Wir unterstützen Sie rund um alle Belange des baulichen Arbeitsschutzes und bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung sind Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus verpflichtet, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben. Wir von TÜV Hessen unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.