Als Arbeitgeber sind Sie für den Schutz Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Mit unseren ganzheitlichen, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Die Sachverständigen aus dem TÜV Hessen Geschäftsfeld Umwelttechnik unterstützten Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung (GBU) mit der Sie Gefährdungen frühzeitig erkennen und Unfälle verhindern können.
Nehmen Sie die Gesundheitsvorsorge für Ihre Mitarbeiter selbst in die Hand: Mit gezielter Prävention lassen sich Fehlzeiten senken. TÜV Hessen unterstützt Sie rund um das Thema Gesundheitsschutz.
Die erfahrenen Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte von TÜV Hessen übernehmen für Sie die Sicherheitskoordination Ihrer Bauvorhaben zur Erfüllung der Pflichten nach der Baustellenverordnung (BaustellV).
Lärm zählt zu den wichtigsten Umwelt- und Belastungsfaktoren. Mit unseren individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei den Themen Lärmschutz, Erschütterungsschutz und Akustik.
Mit dem TÜV Hessen-Baustellenmonitoring erhalten Sie ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Dienstleistungspaket rund um das Thema Bausicherheit.
Das Innenraumklima in Gebäuden beeinflusst Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. Die Experten von TÜV Hessen erarbeiten für Sie Möglichkeiten zur Verbesserung des Gebäudeklimas und setzen mit Ihnen bei Bedarf konkrete Maßnahmen um.
Neben der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber bei Schweißarbeitsplätzen auch auf die Einhaltung der Leitkomponenten der Berufsgenossenschaft zu achten – wir unterstützen Sie gerne dabei.
Im Rahmen der Antragstellung nach Hessischer Bauordnung hat der Antragsteller eines Bauvorhabens den baulichen Arbeitsschutz beachten. Wir beurteilen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen alle Belange des baulichen Arbeitsschutzes und unterstützen Sie fachkundig bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung sind Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus verpflichtet, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben. Wir von TÜV Hessen unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.