TÜV Hessen prüft Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie Rohrleitungen und Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV-Anlagen) nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Arbeiten Sie als Betreiber mit wassergefährdenden Stoffen? Gehen Sie beim Gewässerschutz auf Nummer sicher – mit TÜV Hessen. Wir prüfen Ihre Anlagen und kontrollieren das Abwasser auf Rückstände von Öl oder Fett, Mineralöl und aus anderen Prozessen.
Zusammen mit der TÜV SÜD Akademie bietet TÜV Hessen sowohl die Grundausbildung als auch Weiterbildungen für Sachkundige nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an.
Unsere Experten für Abscheidertechnik prüfen Ölabscheider und Benzinabscheider. So vermeiden Sie unverhältnismäßig hohe Belastung Ihres Abwassers durch Benzine, Öle und andere Kohlenwasserstoffe. Leisten Sie Ihren Beitrag zum Gewässerschutz – zusammen mit TÜV Hessen.
Die nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen zugelassenen Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen folgende Abwasserbehandlungsanlagen: