Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann durchgeführt werden, wenn Veränderungen im Arbeitsumfeld auftreten. Typische Anlässe sind:

  • Aufnahme neuer Tätigkeiten oder Arbeitsplätze (Erstbeurteilung)
  • Einführung neuer Maschinen, Anlagen oder Arbeitsstoffe
  • Wesentliche Änderungen von Arbeitsabläufen, Rechtsvorschriften oder Stand der Technik
  • Neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse
  • Störfälle, Havarien, Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle
  • Auftreten von Berufskrankheiten
  • Neue gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung:

Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung:

Abhängig von der entsprechenden Gefährdungskategorie bilden die folgenden Regelwerke die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Unternehmen.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Unfallverhütungsvorschriften der DGUV

Unsere Leistungen:

TÜV Hessen erstellt Gefährdungsbeurteilungen für:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Strahlung/Röntgengeräte
  • Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
     

Weitere Dienstleistungen im Überblick

Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für wirksame Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen. Ein umfassendes Sicherheitskonzept verknüpft diese Beurteilung mit weiterführenden Schritten, um Mitarbeitende und Betriebsmittel nachhaltig zu schützen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung ergänzender Maßnahmen:

  • Anlagenkataster
    Systematische Erfassung und Dokumentation aller technischen Anlagen im Betrieb.
  • Gefahrstoffkataster
    Übersichtliche und rechtssichere Zusammenstellung aller im Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe.
  • Lagerkonzepte gemäß TRGS 510 und AwSV
    Entwicklung gesetzeskonformer Lagerlösungen für Gefahrstoffe.
  • Betriebsanweisungen nach UVV und GefStoffV
    Erstellung anwendungsgerechter Anweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen.
  • Unterweisungen und Schulungen
    Durchführung zielgruppengerechter Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Dokumentation
    Lückenlose und revisionssichere Dokumentation aller Maßnahmen, Prüfungen und Ergebnisse.
  • Sicherheitsaudits und Fortschreibung
    Regelmäßige Überprüfung bestehender Gefährdungen sowie Bewertung der Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen.

Sichern Sie Ihr Unternehmen rundum ab

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Ablauf der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Umsetzung berücksichtigen wir selbstverständliche Ihre individuellen Anforderungen. Im Allgemeinen wird die Gefährdungsbeurteilung in sieben aufeinder abgestimmten Schritten durchgeführt.

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

    Für welche Bereiche soll die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

  2. Gefährdungen ermitteln

    Welche Gefährdungen können in den festgelegten Bereichen auftreten?

  3. Gefährdungen beurteilen

    Wie hoch ist das Risiko eines Schadens? Bei Industrieanlagen erfolgt die Anwendung des PAAG/HAZOP-Verfahrens.

  4. Schutzmaßnahmen festlegen

    Welche Maßnahmen können das Risiko verringern?
    Können Gefährdungen durch konstruktive Maßnahmen eliminiert werden?
    Falls nicht, erfolgt die Auswahl geeigneter Maßnahmen nach dem TOP-System (Technisch, Organisatorisch, Persönlich):

    • Technische Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn Gefahren nicht beseitigt werden können.
    • Organisatorische Maßnahmen ergänzend einsetzen.
    • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) als letzte Maßnahme vorsehen
       
  5. Maßnahmen umsetzen

    Die festgelegten Schutzmaßnahmen werden im Betrieb umgesetzt.

  6. Wirksamkeit überprüfen

    Zeigen die getroffenen Schutzmaßnahmen die gewünschte Wirkung?

  7. Dokumentation und Fortschreibung

    Werden betriebliche Änderungen vorgenommen oder muss die Wirksamkeit der Maßnahmen optimiert werden, erfolgt eine Anpassung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Ihre Vorteile mit TÜV Hessen

  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
  • Pragmatische Umsetzung rechtlicher und behördlicher Anforderungen
  • Reduzierung von Unfällen, Ausfallzeiten und Haftungsrisiken
  • Optimierung von Betriebsabläufen und Arbeitsschutzstandards
  • Umfassendes Schutzkonzept aus einer Hand
  • Fundierte Expertise und langjährige Erfahrung
  • Maximale Sicherheit durch zielgerichtete Schutzmaßnahmen
  • Erhöhung der Qualitätssicherung

TÜV Hessen begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Fragen Sie einen unverbindlichen Termin an.