Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann durchgeführt werden, wenn Veränderungen im Arbeitsumfeld auftreten. Typische Anlässe sind:
- Aufnahme neuer Tätigkeiten oder Arbeitsplätze (Erstbeurteilung)
- Einführung neuer Maschinen, Anlagen oder Arbeitsstoffe
- Wesentliche Änderungen von Arbeitsabläufen, Rechtsvorschriften oder Stand der Technik
- Neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse
- Störfälle, Havarien, Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle
- Auftreten von Berufskrankheiten
- Neue gesetzliche Vorgaben
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung:
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung:
Abhängig von der entsprechenden Gefährdungskategorie bilden die folgenden Regelwerke die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Unternehmen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Unfallverhütungsvorschriften der DGUV
Unsere Leistungen:
TÜV Hessen erstellt Gefährdungsbeurteilungen für:
- Maschinen und Anlagen
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Strahlung/Röntgengeräte
- Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Weitere Dienstleistungen im Überblick
Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für wirksame Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen. Ein umfassendes Sicherheitskonzept verknüpft diese Beurteilung mit weiterführenden Schritten, um Mitarbeitende und Betriebsmittel nachhaltig zu schützen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung ergänzender Maßnahmen:
- Anlagenkataster
Systematische Erfassung und Dokumentation aller technischen Anlagen im Betrieb. - Gefahrstoffkataster
Übersichtliche und rechtssichere Zusammenstellung aller im Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe. - Lagerkonzepte gemäß TRGS 510 und AwSV
Entwicklung gesetzeskonformer Lagerlösungen für Gefahrstoffe. - Betriebsanweisungen nach UVV und GefStoffV
Erstellung anwendungsgerechter Anweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen. - Unterweisungen und Schulungen
Durchführung zielgruppengerechter Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Dokumentation
Lückenlose und revisionssichere Dokumentation aller Maßnahmen, Prüfungen und Ergebnisse. - Sicherheitsaudits und Fortschreibung
Regelmäßige Überprüfung bestehender Gefährdungen sowie Bewertung der Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen.
Sichern Sie Ihr Unternehmen rundum ab
TÜV Hessen bietet alles aus einer Hand! Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
Bei der Umsetzung berücksichtigen wir selbstverständliche Ihre individuellen Anforderungen. Im Allgemeinen wird die Gefährdungsbeurteilung in sieben aufeinder abgestimmten Schritten durchgeführt.
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Für welche Bereiche soll die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Gefährdungen ermitteln
Welche Gefährdungen können in den festgelegten Bereichen auftreten?
Gefährdungen beurteilen
Wie hoch ist das Risiko eines Schadens? Bei Industrieanlagen erfolgt die Anwendung des PAAG/HAZOP-Verfahrens.
Schutzmaßnahmen festlegen
Welche Maßnahmen können das Risiko verringern?
Können Gefährdungen durch konstruktive Maßnahmen eliminiert werden?
Falls nicht, erfolgt die Auswahl geeigneter Maßnahmen nach dem TOP-System (Technisch, Organisatorisch, Persönlich):- Technische Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn Gefahren nicht beseitigt werden können.
- Organisatorische Maßnahmen ergänzend einsetzen.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) als letzte Maßnahme vorsehen
Maßnahmen umsetzen
Die festgelegten Schutzmaßnahmen werden im Betrieb umgesetzt.
Wirksamkeit überprüfen
Zeigen die getroffenen Schutzmaßnahmen die gewünschte Wirkung?
Dokumentation und Fortschreibung
Werden betriebliche Änderungen vorgenommen oder muss die Wirksamkeit der Maßnahmen optimiert werden, erfolgt eine Anpassung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Ihre Vorteile mit TÜV Hessen
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
- Pragmatische Umsetzung rechtlicher und behördlicher Anforderungen
- Reduzierung von Unfällen, Ausfallzeiten und Haftungsrisiken
- Optimierung von Betriebsabläufen und Arbeitsschutzstandards
- Umfassendes Schutzkonzept aus einer Hand
- Fundierte Expertise und langjährige Erfahrung
- Maximale Sicherheit durch zielgerichtete Schutzmaßnahmen
- Erhöhung der Qualitätssicherung

