TÜV Hessen ermöglicht seinen inländischen B2B-Kunden und B2B-Lieferanten, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) in einem strukturierten elektronischen Format entsprechend der Europäischen Norm EN 16931 zu erhalten und zu senden.

Die E-Rechnung ist demnach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Datensatz ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung entsprechend den Regelungen nach § 14 Abs. 1 UStG ermöglicht. 

Als sonstige Rechnungen werden Papierrechnungen bezeichnet, aber auch Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format (z.B. PDF) übermittelt werden.

TÜV Hessen hat seine B2B-Kunden per E-Mail von [email protected] angeschrieben. Sollten Sie eine E-Mail von dieser Adresse erhalten haben, können Sie diese beruhigt öffnen und bearbeiten. Es handelt sich nicht um Spam, sondern um die Ermittlung von relevanten Daten für die Einführung der E-Rechnung bei TÜV Hessen ab dem 01.01.2027.