Anlagensicherheit

Unsere Sachverständige führen Untersuchungen, Prüfungen, Begutachtungen, Analysen und Bewertungen hinsichtlich der Sicherheit von neuen und bestehenden technischen Anlagen durch.

Druckgeräte

Von der Planung über den Bau und Inbetriebnahme von Druckgeräten: Unsere Experten unterstützen Sie bei Ihrem Projekt und prüfen Ihre Druckgeräte. 

Person schöpft Wasser mit den Händen

Gewässerschutz und Bodenschutz

Um Wasser und Boden vor Verunreinigungen zu schützen, gibt es spezielle gesetzliche Anforderungen an Anlagen, was Gefahrstoffe angeht. 

Werkstoffprüfungen und Schweißtechnik

Wir sagen Ihnen, ob Ihr Werkstoff hält, was er verspricht! Bei der Werkstoffprüfung nehmen wir Ihre fertigen Bauteile oder Werkstoffproben genau unter die Lupe.

Unser Werkstofflabor ist von der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Akkreditierungs-Urkunden finden Sie hier.

Pipeline

Pipelines müssen vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrende regelmäßig geprüft werden. Wir führen diese Prüfungen für Sie durch und kontrollieren die dazugehörigen Einrichtungen wie Verdichter, Mess- und Regeleinrichtungen im öffentlichen Versorgungsnetz.

Störfallvorsorge

Unsere Experten unterstützen Sie rund um das Thema Störfallvorsorge. 

Ex-Anlagen

Ex-Anlagen müssen vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend geprüft werden. Unsere Experten führen die entsprechenden Prüfungen für Sie durch. 

Ein Bauarbeiter der auf einem Krahn steht

Krane und Arbeitsmittel

Auch bei Anlagen zum Transport von Lasten, wie Krane, muss auf die Sicherheit geachtet werden. Unsere Experten führen die Prüfung für Sie durch und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Krane und Arbeitsmittel. 

Prüfung von Röntgengeräten nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung

Stellen Sie die Einsatzsicherheit Ihrer Röntgengeräte sicher und halten Sie die Strahlendosis so gering wie möglich – wir unterstützen Sie dabei gerne.

Funktionale Sicherheit

TÜV Hessen bietet Dienstleistungen zur Funktionalen Sicherheit für alle Branchen und branchenübergreifende Produkte in Form von Beratung und Prüfung an.

Neue EU-Maschinenverordnung

Die bisher geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird von der neuen EU-Verordnung über Maschinenprodukte abgelöst. Die neue Verordnung tritt voraussichtlich im Sommer 2023 in Kraft und betrifft alle Unternehmen in der EU, die Maschinen bauen, umbauen, verkaufen oder kaufen.