Wie wird die Fahrtauglichkeit für Elektro-Rollstühle geprüft?

Ihre Situation:

Bevor Sie sich mit uns in Verbindung setzen, liegt üblicherweise bereits eine ärztli­che Ver­ordnung eines Elektro-Rollstuhls oder Elektro-Scooters o. ä. vor. Das bedeutet: Die Ver­schrei­bung des beantragten Hilfsmittels ist medizinisch indiziert und wurde schon im Vorfeld geklärt. Sie ist nicht Gegenstand unserer Begutachtung.

Welche Frage beantwortet das TÜV Hessen-Gutachten?

Bei unserer Elektro-Rollstuhl-Untersuchung geht es um die Frage der Verkehrs­si­cher­heit bei Nutzung des Rollstuhls. Mit Hilfe unserer Untersuchung soll geklärt werden, ob der Rollstuhl mit der erfor­der­lichen Sicherheit und Sorgfalt im Straßen­ver­kehr voraussichtlich für einen längeren Zeitraum geführt werden kann. Und ob Risi­ken und Gefahren für den Nutzer oder andere Verkehrsteilnehmer soweit wie möglich ausgeschlossen werden können. Welche Frage das Gutachten im konkreten Fall beantworten soll, legt die Stelle fest, die das Gutachten anordnet, also meist die Krankenkasse. In der Regel werden die Kosten für diese Untersuchung von der Versicherung (z.B. Krankenkasse) übernommen. Ob die Voraussetzungen für das sichere Führen eines Elektro-Rollstuhls oder motorbetriebenen Krankfahrzeugs im Einzelfall erfüllt sind, klärt die Elektro-Rollstuhl-Untersuchung von TÜV Hessen.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Beauftragung einer Elektro-Rollstuhl-Untersuchung

Wir benötigen die formelle Anordnung des Gutachtens, aus der hervorgeht, welche Frage(n) beantwortet werden sollen. Meist ist dies ein Schreiben der Krankenkasse an den Ver­sicherten. Bitte bringen Sie alle aktuellen Unterlagen mit, aus denen Ihre Erkrankungen, ggf. be­stehende Behandlungen und ggf. von Ihnen eingenommene Medikamente hervorgehen.

Falls wir Einsicht in weitere Unterlagen benötigen, können Sie uns diese Unterlagen auch nachreichen. Oder wir fordern diese Unterlagen an, wenn wir Ihr Einverständnis dazu haben. Dies verzögert aber die Fertigstellung des Gutachtens. Deswegen be­schleunigen Sie das Verfahren, wenn wir die Unterlagen bereits am Tag der Unter­su­chung haben.

Und wer bezahlt die Begutachtung?

Falls die Kosten für die Begutachtung nicht vom Versicherten selbst übernommen werden, benötigen wir eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung desjenigen, der die Kosten übernimmt und an den die Rechnung geht.

Für den Fall, dass für den Versicherten eine gesetzliche Betreuung besteht, benöti­gen wir den Nachweis der gesetzlichen Betreuung (inkl. Aufgabenbereich) und die Kontaktdaten des Betreuers.

Sie haben Fragen zur Elektro-Rollstuhl-Untersuchungen? Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Am Untersuchungstag

Wie läuft eine Untersuchung ab?

Die Untersuchung besteht aus einer verkehrsmedizinischen Untersuchung, einer Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit (Reaktionsvermögen, Aufmerk­sam­keit, Konzentration, Orientierung, Belastbarkeit) anhand von Leistungstestverfahren und einem kurzen Gespräch mit einem verkehrspsychologischen Gutachter.

Die in unserer Fachprache als testpsychologische Leistungsuntersuchung bezeichnete Untersuchung passen wir soweit möglich an Ihre körperlichen Beeinträchtigungen an.

Was passiert, wenn in der testpsychologischen Leistungsuntersuchung kein eindeutiges Ergebnis erzielt wird?

Falls anhand der testpsychologischen Leistungsuntersuchung nicht abschließend beantwortet werden kann, ob Sie die Leistungsanforderungen erfüllen, kann im Einzelfall noch eine psychologische Fahrverhaltensbeobachtung mit einem Elektro-Rollstuhl notwendig werden. Die Fahrverhaltensbeobachtung findet an einem ge­son­derten Termin statt, üblicherweise in der Nähe Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohnumfelds. Dabei fahren Sie mit dem Elektro-Rollstuhl. Ein/e verkehrspsychologische/r Gutachterin bzw. Gutachter begleitet Sie und beobachtet, wie Sie sich mit Hilfe des Elektro-Rollstuhls in Ihrem Umfeld bewegen. Über diese Fahrt wird im Folgenden ein Gutachten erstellt, aus dem die gemachten Beobachtungen hervorgehen.

Wichtig ist jedoch, dass vor einer Fahrverhaltensbeobachtung von der verkehrsme­dizinischen Seite bestätigt wird, dass der Nutzung eines Elektro-Rollstuhls nichts entgegensteht.

Wer bekommt das Gutachten?

Das Gutachten senden wir an den Versicherten oder an die vom Versicherten be­voll­mächtigte Person. Über die Weitergabe an die Versicherung entscheiden Sie selbst.


Wir arbeiten nachhaltig

Mit unseren Diensleistungen tragen wir zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals / SDGs) der Vereinten Nationen bei. Diese Dienstleistung unterstützt das Ziel, ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Life Service TÜV Hessen

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