Unsere Dienstleistung:

  • Erstmalige Prüfung vor Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfung
  • Stilllegung von oberirdischen oder unterirdischen Anlagen
  • Erstellung technischer Gutachten für Genehmigungsverfahren oder in Schadensfällen

 

Ihr Vorteil:

  • Sie erhalten Gewissheit, ob Ihr Tank dicht ist und ordnungsgemäß arbeitet
  • Sie gehen auf Nummer sicher – deshalb mit TÜV Hessen
  • TÜV Hessen ist in allen Behörden bestens bekannt

 

Zusätzlich bieten wir Ihnen Sicherheitsbetrachtungen und Schadensgutachten über Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen sowie die bisherigen Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten, die inzwischen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen.

Rechtgrundlage

Wir prüfen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung / Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden integrativ bei Begutachtung sofern gewünscht oder gesetzlich gefordert bei der Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt. Dies sind u.a.:

 

  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRl)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Haben Sie noch Fragen zur Heizöltankprüfung oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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0800 8834377

Wann und in welchen Abständen muss mein Heizöltank geprüft werden?

Sie werden von der unteren Wasserbehörde schriftlich informiert, wenn die Prüfung Ihrer Tankanlage fällig ist. Unterirdische Heizöllagerbehälter sind alle fünf Jahre, innerhalb von Schutzgebieten/Überschwemmungsgebieten alle zweieinhalb Jahre zu prüfen. Oberirdische Heizöllagerbehälter mit einem Fassungsvermögen über 10.000 Liter außerhalb von Schutzgebieten/Überschwemmungsgebieten sowie mit einem Fassungsvermögen über 1.000 Liter Heizöl innerhalb von Schutzgebieten/Überschwemmungsgebieten sind ebenfalls alle fünf Jahre durch Sachverständige zu prüfen. Für Heizölverbraucheranlagen außerhalb eines Wasserschutzgebietes und mit weniger als 10.000 Liter Füllmenge besteht keine Pflicht für regelmäßige Sicherheitsprüfungen. Der Betreiber ist jedoch für die Sicherheit seines Tanks verantwortlich, deshalb empfehlen wir hier eine Prüfung durch uns alle fünf Jahre.

 

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