Gemäß Baustellenverordnung sind Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben vom Bauherren zu berücksichtigen.

 

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Wir sind Ihr Sicherheitskoordinator
  • Wir unterstützen Sie bei der notwendigen Vorankündigung
  • Wir erstellen den SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
  • Wir legen gemeinsam die Arbeitsschutzanforderungen im SiGe-Plan fest
  • Wir überwachen die Anwendung des SiGe-Plans in der Ausführung durch qualifizierte Begehungen
  • Wir erstellen die Unterlage für spätere Arbeiten

 

Ihre Vorteile

  • Kostenvermeidung durch Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten schon bei der Ausschreibung
  • Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter minimieren
  • Senkung der Unfallzahlen durch Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
  • Zeitliche Entlastung von Bauherren/Bauleitern
  • Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach der BaustellenV
  • Berücksichtigung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes
  • Erhöhung des Sicherheitsstandards für die Mitarbeiter auf der Baustelle
  • Einhaltung des Bauablaufplanes durch Unterstützung der Bauleitung bei der Koordination
  • Sach- und fachgerechter Umgang mit Behörden und Berufsgenossenschaft.

Bei Fragen oder für weitere Informationen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser Team von Ingenieuren und Sicherheitsfachkräften unterstützt Sie gerne bei der professionellen Abwicklung Ihrer Projekte.

Rufen Sie uns an

06151 600-372

Kontakt

E-Mail

Pflichten des Bauherren bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen im Einzelnen:

  • in jedem Fall → Bestellung eines Sicherheitskoordinators
  • bei Dauer der Arbeiten länger als 30 Arbeitstage und bei mehr als 20 Beschäftigten auf der Baustelle oder Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage → Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Behörde
  • bei Notwendigkeit einer Vorankündigung oder bei besonders gefährlichen Arbeiten → Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

 


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