In Rechenzentren und Serverfarmen, im Lebensmittelhandel, in Kliniken und pharmazeutischen Industrie oder auch in der Energieerzeugung: Kälteanlagen kommen in zahlreichen Bereichen zum Einsatz und gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie müssen laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend geprüft werden. Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie für deren Sicherheit verantwortlich. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei allen Fragen zum Thema Kältetechnik und Klimatechnik und führen die erforderlichen Prüfungen durch.

 

Wann sind Kälteanlagen prüfpflichtig? 

Kälteanlagen können aufgrund ihrer Druckbehälter und Kältemittel, die brennbar, giftig oder ätzend sein können, schnell zur Gefahr für Leben und Gesundheit werden. Für den sicheren Betrieb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung daher eine regelmäßige Kontrolle vor. Dies gilt für Kälteanlagen mit Druckgeräten, die ein Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar x Liter aufweisen. 


Wer ist für die Prüfung verantwortlich? 

Der Betreiber, in der Regel der Arbeitgeber, ist für den ordnungsgemäßen Zustand und sicheren Betrieb der Kälteanlage und die Einhaltung der notwendigen Prüfungen verantwortlich. Den genauen Umfang der Prüfungen, die Prüfzyklen und mögliche Schnittstellen zu anderen Gefahrenfeldern, etwa Brand- oder Explosionsgefährdungen, sind vorab im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Prüffristen sind innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage der zuständigen Behörde zu melden. 

 

Wer führt die Prüfung durch? 

Wenn die Anlage ein Druckgerät mit einem Druck-Inhaltsprodukt von mehr als 200 bar x Liter hat, müssen Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit der Überprüfung beauftragen. 

Auch die wiederkehrende Prüfung nach spätestens fünf bzw. zehn Jahren muss durch eine ZÜS erfolgen, wenn das Druck-Inhaltsprodukt des größten Druckgeräts höher liegt als 1000 bar x Liter. 

Gerne unterstützt Sie TÜV Hessen als ZÜS mit der Inspektion Ihrer Kälteanlagen. Unsere Sachverständigen nehmen hierbei eine Sichtprüfung vor und kontrollieren die Dokumentation, darunter fallen unter anderem:

  • Gefährdungsbeurteilung der Kälteanlage
  • Installation und Anlagenraum
  • Festigkeitsprüfung und Dichtheitsprüfung der Behälter
  • Prüfung der einzelnen Anlagenkomponenten, z.B. Verdampfer, Verflüssiger, Kältemittel und Druckbegrenzer
  • Sichtprüfung der Lötnähte und Rohrleitungen
  • Position und Anzahl der Gaswarnsensoren
  • Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen

 

Werden die genannten Anlagengrößen nicht überschritten, ist keine ZÜS erforderlich. Dann kann die sicherheitstechnische Untersuchung der Kälteanlage auch von einer sogenannten zur Prüfung befähigten Person erfolgen. 

Wichtig: Auch wenn Kälteanlagen eine CE-Kennzeichnung haben, ist vorgeschrieben, sie prüfen zu lassen. 

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Vorbereitung von Genehmigungsverfahren
  • Projektbegleitende Prüfung in der Planungsphase sowie bei Umbaumaßnahmen
  • Bauüberwachung
  • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV
  • wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV
  • energetische Beratung
  • Schadensbegutachtung und Prüfung nach Reparaturen
  • Leistungsbeurteilung


Ihre Vorteile mit TÜV Hessen

  • Planungssicherheit
  • Alle Leistungen aus einer Hand
  • Erhöhung der Sicherheit Ihrer Anlage
  • Verringerung des Ausfallrisikos
  • Höhere Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit
  • Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften

 

Coole Kooperationen

Beim Thema Kältetechnik setzen wir auf zwei starke Partner.

Gemeinsam mit der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) haben wir ein Kompetenznetzwerk ins Leben gerufen, das die Ausbildung zum Meister, Techniker, Facharbeiter oder Kälteanlagenbauer optimiert. Darüber hinaus unterstützt das TÜV Hessen Werkstoffprüflabor die Schule in verschiedenen Seminaren bei der Materialprüfung. Hier finden Sie nähere Informationen zur Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik.

TÜV Hessen und die BFS bilden außerdem mit dem Deutschen Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe e.V. einen Expertenrat, der in regelmäßigem Austausch zu aktuellen Themen rund um die Kältetechnik steht. Zusammen erarbeiten wir aktuell eine Merkblattreihe zu verschiedenen Aspekten, auch gemeinsame Fachveranstaltungen sind in Planung. Hier finden Sie nähere Informationen zum Deutschen Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe

Gerne stehen Ihnen unsere Experten in allen Fragen zur Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit Ihrer kältetechnischen Anlagen zur Seite. Sprechen Sie uns an! 

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FAQ - häufige Fragen und Antworten 

Wie funktioniert eine Kälteanlage? 

Eine Klima- und Kälteanlage sorgt dafür, dass die Temperatur eines bestimmten Raumes oder einer bestimmten Zone unter die Umgebungstemperatur gesenkt wird. Da man Kälte nicht erzeugen kann, muss die Kälteanlage der zu kühlenden Stelle Wärme entziehen und diese Wärme an einer Stelle außerhalb des zu kühlenden Bereiches wieder abgeben. Dabei handelt es sich um einen permanenten Prozess. 

 

Welche Regeln und Gesetze müssen in Sachen Kälte- und Klimaanlage beachtet werden? 

Kälteanlagen gehören zu den prüfpflichtigen Anlagen, die sowohl nach der Maschinenrichtlinie, dem Produktsicherheitsgesetz als auch nach der Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen sind. Weitere Prüfgrundlagen sind u.a. die verschiedenen DIN EN 378, verschieden Technische Regeln und die DGUV Regeln.

Sämtliche Überprüfungen sollten in einem Prüfbuch dokumentiert und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden.  

 

Was ist eine zur Prüfung befähigte Person?

Eine zur Prüfung befähigte Person muss über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder andere für die Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen und eine einjährige Berufserfahrung in dem Bereich vorweisen. Theoretische Kenntnisse über Herstellung, Bewertung und Prüfungen sind erforderlich. 

 

Welche Unterlagen müssen Betreiber für die Prüfung vorlegen? 

Betreiber sollten sowohl für die Prüfung vor Inbetriebnahme als auch die wiederkehrende Prüfung folgende Unterlagen bereithalten: 

  • Gefährdungsbeurteilung der Kälteanlage
  • Rohrleitungs- und Instrumentenschema 
  • geprüfter Stromlaufplan
  • Konformitätserklärung der Baugruppen bzw. der Bauteile
  • Dokumente zu den Rohrleitungen (Herstellerbescheinigungen, Löterzertifikate, Materialzeugnisse)
  • Dokumentation der bereits durchgeführten Prüfungen (Festigkeitsprüfung, Dichtigkeitsprüfung, Funktionsprüfung)
  • Betriebsanleitung 

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