Ihr netDocX-Prüfbericht
Der zentrale Ort für die digitale Organisation Ihrer Anlagenprüfung.
Wir bewerten auch Anlagen, die deshalb nicht unter die Erlaubnispflicht fallen, weil sie durch Vorlage einer Anzeige der Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen in geringen Mengen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind.
Wir prüfen Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen auf mineralölhaltiges Abwasser. Die Prüfung umfasst zudem die nachgeschaltete Abwasserbehandlung z. B. an Waschhallen, Waschplätzen, Parkhäusern, Tankstellen und Werkstätten. Der gesetzlich vorgeschriebene Prüfzyklus liegt bei 2,5 Jahren.
Wir prüfen Leichtflüssigkeitsabscheider in Großküchen und Kantinen, damit pflanzliche und tierische Fette nicht in die Kanalisation gelangen oder zu Ablagerungen in den Rohren führen.
Den Prüfbericht versenden wir an Sie und – wie rechtlich gefordert – auch an die Wasserschutzbehörde innerhalb eines Monats nach durchgeführter Prüfung vor Ort. Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch die Terminüberwachung in den kommenden Jahren für Sie.
Die Sachverständigen von TÜV Hessen prüfen Abwasserbehandlungsanlagen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen (IndV). Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden integrativ bei Begutachtung und Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt, z.B.: