Die nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen zugelassenen Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen folgende Abwasserbehandlungsanlagen:
Unsere Dienstleistungen
Wir bewerten auch Anlagen, die deshalb nicht unter die Erlaubnispflicht fallen, weil sie durch Vorlage einer Anzeige der Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen in geringen Mengen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind.
Prüfung von Benzinabscheidern (Leichtflüssigkeitsabscheider) / Mineralölhaltiges Abwasser
Wir prüfen Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen auf mineralölhaltiges Abwasser. Die Prüfung umfasst zudem die nachgeschaltete Abwasserbehandlung z. B. an Waschhallen, Waschplätzen, Parkhäusern, Tankstellen und Werkstätten. Der gesetzlich vorgeschriebene Prüfzyklus liegt bei 2,5 Jahren.
Prüfung von Ölabscheidern und Fettabscheidern (Leichtflüssigkeitsabscheider)
Wir prüfen Leichtflüssigkeitsabscheider in Großküchen und Kantinen, damit pflanzliche und tierische Fette nicht in die Kanalisation gelangen oder zu Ablagerungen in den Rohren führen.
Unser Service für Sie
Den Prüfbericht versenden wir an Sie und – wie rechtlich gefordert – auch an die Wasserschutzbehörde innerhalb eines Monats nach durchgeführter Prüfung vor Ort. Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch die Terminüberwachung in den kommenden Jahren für Sie.