Unsere Dienstleistungen

Wir bewerten auch Anlagen, die deshalb nicht unter die Erlaubnispflicht fallen, weil sie durch Vorlage einer Anzeige der Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen in geringen Mengen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind.

 

Prüfung von Benzinabscheidern (Leichtflüssigkeitsabscheider) / Mineralölhaltiges Abwasser

Wir prüfen Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen auf mineralölhaltiges Abwasser. Die Prüfung umfasst zudem die nachgeschaltete Abwasserbehandlung z. B. an Waschhallen, Waschplätzen, Parkhäusern, Tankstellen und Werkstätten. Der gesetzlich vorgeschriebene Prüfzyklus liegt bei 2,5 Jahren.

 

Prüfung von Ölabscheidern und Fettabscheidern (Leichtflüssigkeitsabscheider)

Wir prüfen Leichtflüssigkeitsabscheider in Großküchen und Kantinen, damit pflanzliche und tierische Fette nicht in die Kanalisation gelangen oder zu Ablagerungen in den Rohren führen.

 

Unser Service für Sie

Den Prüfbericht versenden wir an Sie und – wie rechtlich gefordert – auch an die Wasserschutzbehörde innerhalb eines Monats nach durchgeführter Prüfung vor Ort. Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch die Terminüberwachung in den kommenden Jahren für Sie.

Sie haben Fragen zum Thema Gewässerschutz?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Sprechen Sie uns an!

Hier finden Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe …

Rechtliche Grundlage

Die Sachverständigen von TÜV Hessen prüfen Abwasserbehandlungsanlagen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen (IndV). Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden integrativ bei Begutachtung und Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt, z.B.:

  • Leichtflüssigkeitsabscheider nach der MineralölVwV, Anhang 49: "Mineralölhaltiges Abwasser"
  • DIN 4040, DIN EN 1825, DIN 858, DIN EN 1253

 


Downloads