TÜV Hessen ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Eintragungen gemäß §19.3 StVZO und §19.2 StVZO. Wir erstellen Vollgutachten gemäß §21 StVZO und prüfen Brauchtumswagen.
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Die Tuning-Experten von TÜV Hessen begutachten Ihre Fahrzeugumbauten hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz für ein unbedenkliches Tuning.
Tuning durch Leichtmetallfelgen, Spoiler, Sonderlenkrad – egal wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten, TÜV Hessen prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, und trägt diesen ein.
Wir erstellen für Sie ein Vollgutachten nach §21 StVZO, §13 EG-FGV oder 2018/858 EU um Ihr Fahrzeug erstmalig oder erneut in den Verkehr zu bringen.
Alle seit dem 4. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsdokumente enthalten nur noch die Angabe einer Reifengröße pro Fahrzeug. Weitere zugelassene Reifengrößen sind im jeweiligen Serienreifenkatalog des Herstellers dokumentiert.
Auch für Karnevalswagen gelten bestimmte Anforderungen an ihre Verkehrssicherheit. Um bei den Fastnachtsumzügen sichere Karnevalswagen zu haben, prüfen die Experten von TÜV Hessen Ihre Fahrzeuge.