TÜV Hessen ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Eintragungen gemäß §19.3 StVZO und §19.2 StVZO. Wir erstellen Vollgutachten gemäß §21 StVZO und prüfen Brauchtumswagen.
Alle ab dem 4. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsdokumente enthalten nur noch die Angabe einer Reifengröße pro Fahrzeug. Weitere zugelassene Reifengrößen sind im jeweiligen Serienreifenkatalog des Herstellers dokumentiert. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Umrüst-, Anhängelast- und Reifenkatalogen zum Download, die TÜV Hessen für die jeweiligen Hersteller erstellt hat.