Anschrift

TÜV Auto Service-Center Kassel - Am Kreisel
Leipziger Straße 97 (Am Kreisel)
34123 Kassel

  0561 9532935
  0561 9532936

Öffnungszeiten

15. März bis 14. Oktober
Sommerzeit
MO - FR: 8:00 - 12:30 und 13:00 - 17:30 Uhr

15. Oktober bis 14. März
Winterzeit
MO - FR: 9:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr

Hinweis zu Digitalen Kontrollkarten: Fahrerkarten, Unternehmenskarten und Werkstattkarten erhalten Sie an unserem TÜV Service-Center in der Raiffeisenstraße 20


An unserem Auto Service-Center in Kassel - Am Kreisel erhalten Sie folgende Dienstleistungen:

  • Hauptuntersuchung (HU) & Abgasuntersuchung (AU)
  • Fahrzeug-Gutachten
  • Eintragung & Betriebserlaubnis
  • Umweltplakette
  • sowie weitere Dienstleistungen für Ihr Fahrzeug

 

Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie online Ihren Termin zur Hauptuntersuchung in Kassel - Am Kreisel. Gerne beantworten wir Ihre noch offenen Fragen. Sie können unser Service-Center in Kassel - Am Kreisel auch ohne Termin während unserer Öffnungszeiten besuchen, müssen dann aber ggf. mit Wartezeiten rechnen.

Weitere Informationen zu Ihrer Hauptuntersuchung
Bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die Prüfung in Kassel - Am Kreisel vor mit unserer Checkliste Hauptuntersuchung (PDF). Die häufigsten Fragen zur Hauptuntersuchung beantworten wir auf unserer FAQ-Seite zur Hauptuntersuchung. Was Ihre Hauptuntersuchung kostet, erfahren Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren der Hauptuntersuchung.


KFZ-Kennzeichen Shop vor Ort
Ergänzend zu unseren anderen Dienstleistungen rund ums Fahrzeug bieten wir Ihnen in Kassel auch KFZ-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug, den Parkplatz vor dem Haus oder auch bunte FUN-Schilder mit Ihrem Namen oder Spitznamen an. Kommen Sie einfach vorbei. Wir erstellen Ihnen die passenden Schilder, egal ob länglich oder quadratisch. Hier erfahren Sie mehr.

 

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Sie benötigen kurzfristig einen Nachweis der Versicherung zur Zulassung eines Fahrzeugs? Kein Problem. Bei uns erhalten Sie diese sofort vor Ort.
Gegenüber der KFZ-Zulassungsbehörde weisen Sie damit nach, dass ein vorläufiger Deckungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Nur dann ist es möglich, ein Fahrzeug zuzulassen, umzumelden oder wieder anzumelden.


4,4 / 5
Durchschnittliche Bewertung bei Google