TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH – Bereich Auto Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Im Folgenden werden Vertragspartner der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH („TÜV Hessen“) als Teilnehmer bezeichnet. Teilnehmer und TÜV Hessen gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB genannt“) gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Workshops durch den TÜV Hessen, Bereich Auto Service.

1.2 Überwiegend erbringt TÜV Hessen Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen des TÜV Hessen mit solchen Teilnehmern. Dessen ungeachtet gelten sie aber auch für die Geschäftsbeziehungen des TÜV Hessen mit Verbrauchern (§ 13 BGB). In diesem Fall gelten die AGB jedoch mit folgenden Maßgaben:
- Ziffer 6.5 gilt nicht.
- Ziff. 8.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz von TÜV Hessen als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Teilnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Ziff. 8.2 gilt nicht.
- TÜV Hessen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

1.3 Angebote und Leistungen des TÜV Hessen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TÜV Hessen ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TÜV Hessen in Kenntnis der AGB des Teilnehmers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von TÜV Hessen maßgebend.

2. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt

2.1 Die Angebote des TÜV Hessen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.

2.2 Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter des TÜV Hessen oder der von ihnen eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie von TÜV Hessen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.3 Der Teilnehmer kann sich in Textform, per Fax oder online bei dem Training Centern des TÜV Hessen anmelden. bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform erhält.

2.4 Es besteht die Möglichkeit schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten: Bei Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Werktag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Wird bis zum 7 Werktag vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Veranstaltungsdauer länger als 3 Monaten der Rücktritt erklärt, wird ein anteiliger Preis in Höhe von 3 Monaten erhoben (vorbehaltlich anderer Regelungen von fördernden Stellen). Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

2.5 Der TÜV Hessen darf ohne Einwilligung des Teilnehmers Teile eines Auftrags im Wege des Un-terauftrags an Dritte weitergeben, wenn sichergestellt ist, dass diese die Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems des TÜV Hessen erfüllen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Preise aus den aktuellen veröffentlichten Veranstaltungsprogrammen. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Der TÜV Hessen behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben.

3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (Ausnahmen gem. § 4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet). In Veranstaltungsprogrammen ausgewiesene Endpreise enthalten die am Tag der Drucklegung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist der TÜV Hessen berechtigt, diese zu berechnen.

3.3 Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme und Verpflegung. Prüfungsgebühren und IHK-Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.4 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.

4. Durchführung von Veranstaltungen

4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Der TÜV Hessen behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages. TÜV Hessen ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen.

4.3 Der TÜV Hessen behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 6 kommt der TÜV Hessen für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch Absage entstehen, nicht auf.

5. Schutz- und Urheberrechte

5.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien –auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den TÜV Hessen gestattet.

5.2 Käuflich vom Teilnehmer erworbene CD-ROM-Produkte und die dazugehörigen Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Teilnehmers, der ein einfaches, nicht weiter übertragbares, nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt.

5.3 Jedwede Verwendung der TÜV Hessen/TÜV SÜD Wort-/ Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinausgeht (bspw. auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des TÜV Hessen.

6. Haftung

6.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet TÜV Hessen bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Auf Schadensersatz haftet TÜV Hessen, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TÜV Hessen, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung von TÜV Hessen jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 6.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden TÜV Hessen nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Sachverständigen und sonstigen Mitarbeitern von TÜV Hessen. Sie gilt nicht, soweit TÜV Hessen bzw. die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.4 Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die TÜV Hessen haften soll, unverzüglich TÜV Hessen in Textform anzuzeigen.

6.5 Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziff. 6 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7. Geheimhaltung, Datenschutz

7.1 TÜV Hessen wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die TÜV Hessen bei der Durchführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

7.2 TÜV Hessen verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt TÜV Hessen auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt TÜV Hessen alle anwendbaren datenschutz-rechtlichen Anforderungen.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

8.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz von TÜV Hessen, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

8.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von TÜV Hessen.

8.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

 

AGB für Veranstaltungen - TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH - Bereich Auto Service

Stand: 16.05.2018

 


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