Führerschein weg? Wir unterstützen Sie auf dem Weg zurück zum Führerschein und bei allen Fragen rund um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
Unser Versprechen: MPU-Termin i. d. R. nach 10 bis 15 Werktagen.
(Nach Eingang aller Unterlagen und vollständiger Zahlung.)
Was Sie vor der MPU wissen sollten:
Die Behörde fordert immer dann von Ihnen ein MPU Gutachten, wenn bei Ihnen in der Vergangenheit gravierende Fehler im Verkehr passiert sind. Dann geht die Behörde davon aus, dass hinter diesen Fehlern ein größeres Problemverhalten steckt, dass grundlegend geändert werden muss. Die Behörde hat dann Zweifel, ob Sie in Zukunft nicht wieder ähnlich gravierende Fehler im Verkehr machen. Das MPU Gutachten soll zeigen, ob Sie Ihr Problemverhalten in der Vorgeschichte erkannt haben, die richtigen Änderungen umgesetzt haben und ob diese Änderungen auch stabil sind. Erst wenn Sie Ihrer Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten mit einer positiven Prognose über Ihr künftiges Verhalten im Verkehr vorlegen, wird die Behörde Ihnen dann die Fahrerlaubnis wieder erteilen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie
- durch eine Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 oder mehr Promille aufgefallen sind,
- mehrmals durch Alkohol im Verkehr aufgefallen sind,
- durch eine Fahrt unter Drogeneinfluss aufgefallen sind,
- durch gravierende Verstöße gegen Verkehrsregeln oder durch Straftaten im Verkehr aufgefallen sind.
Sie können drei Monate vor Ablauf Ihrer Sperrfrist einen Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde wird Sie dann mit einem Schreiben dazu auffordern, ein MPU-Gutachten vorzulegen. In diesem Schreiben führt Ihre Führerscheinstelle die Fragestellungen für die Begutachtung auf und auch die Anlässe und Gründe dafür.
Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde legt fest, warum Sie ein Gutachten vorlegen sollen und welche Fragestellung(en) das Gutachten beantworten muss. Aus diesem Untersuchungsanlass ergibt sich dann der Untersuchungsumfang und die Themen, die in der MPU angesprochen werden.
Wenn Sie durch gravierende Fehler im Verkehr aufgefallen sind, dann hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel, dass das in Zukunft vielleicht wieder passiert.
In einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung haben Sie die Chance, zu zeigen
- dass Sie aus den Fehlern in der Vergangenheit gelernt haben,
- dass Sie Ihr Problem erkannt haben,
- dass Sie Ihr Verhalten entsprechend geändert haben,
- dass diese Veränderungen bei Ihnen auch auf Dauer angelegt sind
- und vor allem: Dass Sie in Zukunft ähnliche Fehler sicher vermeiden können.
Die Kosten für eine MPU hängen von der Art und Anzahl der Fragestellungen der Behörde und dem damit verbundenen Untersuchungsumfang ab. Sie reichen von ca. 550 € bis zu über 1000 €, je nach Aufwand und Zusatzkosten.
So gibt es Einzelfragestellungen sowie Doppel- und Mehrfachfragestellungen, die mehr kosten, da entsprechender Mehraufwand anfällt. Bei bestimmten Anlässen (Alkohol, Drogen und Medikamente) fallen auch noch zusätzlich notwendige Laboruntersuchungen an.
Sobald Ihre Führerscheinakte mit der Fragestellung der Behörde bei uns eingetroffen ist, senden wir Ihnen ein Schreiben mit den genauen Kosten für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
Sie können frei wählen, bei welcher amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung Sie das Gutachten erstellen lassen. Am besten natürlich bei TÜV Hessen! Die Begutachtungsstelle Ihrer Wahl nennen Sie dann einfach der Fahrerlaubnisbehörde. Die Behörde sendet uns dann Ihre Führerscheinakte.
Klicken Sie hier für eine Übersicht unserer Begutachtungsstellen.
Ja, wir können Ihnen erst einen Termin geben, wenn ein Zahlungseingang mit den Kosten für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung bei uns ist.
Wir brauchen als erstes Ihre Führerscheinakte, damit wir Ihnen die genauen Kosten für Ihre Medizinisch-Psychologische Untersuchung mitteilen können. Wenn Ihre Zahlung dann bei uns eingegangen ist, bekommen Sie einen Untersuchungstermin Ihrer Wahl.
Wenn Sie einen Dolmetscher brauchen, informieren Sie uns bitte frühzeitig. Wir stellen dann einen gerichtlich beeidigten Dolmetscher zur Verfügung und teilen Ihnen die Kosten dafür mit. Die Auswahl des Dolmetschers müssen wir als Begutachtungsstelle übernehmen.
Die Untersuchung mit allen einzelnen Untersuchungssteilen dauert zwischen 3 und 4 Stunden.
Sie können vor der Untersuchung normal frühstücken.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist keine Prüfung, sondern für Sie die Chance, den Gutachtern zu zeigen, dass Sie aus Ihren Fehlen gelernt haben, das Problem erkannt haben, die richtigen Veränderungen umgesetzt haben und diese Veränderung auch von Dauer sind.
Am wichtigsten ist, dass Sie glaubwürdig sind. Das aber sind Sie nur, wenn Sie offen und ehrlich aus Ihrem Erleben heraus berichten
- über Ihre individuellen Fehler im Verkehr,
- über Ihr Problemverhalten in der Vergangenheit das dahinter steckte,
- über die Hintergründe und die Entwicklung Ihres Problemverhaltens,
- über Ihre persönliche und individuelle Auseinandersetzung damit,
- über das, was Sie am Ihrem Verhalten und in Ihrer Lebenssituation geändert haben, warum Sie gerade das geändert haben und wie Sie es geändert haben
- und darüber, wie Sie in Zukunft ähnliche Verhaltensprobleme vermeiden wollen.
Das kann man nicht auswendig lernen!
Ein positives Ergebnis bekommen Sie dann, wenn Sie Ihr Problem erkannt haben, die entsprechenden Änderungen umgesetzt haben und diese Änderungen auch auf Dauer stabil sind und von all dem auch überzeugen können. Klingt ganz einfach, ist es aber nicht!
Ein Kurs, der Sie allein auf die Untersuchung selbst vorbereitet, hilft Ihnen da aber nicht.
Eigene Fehler erkennen und aufarbeiten ist nicht leicht, schon gar nicht, Problemverhalten oder problematische Gewohnheiten zu ändern.
Seriöse und qualifizierte Beratung und Unterstützung dabei, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen, was zu dem Führerscheinentzug geführt hat, ist auf jeden Fall sinnvoll und das so früh wie möglich.
Einen Kurs zur Vorbereitung auf die Untersuchung zum „Durchkommen“ wie auf eine Prüfung ist dagegen nicht sinnvoll.
Bringen Sie am Tag der Untersuchung alle Befunde mit, die aus Ihrer Sicht wichtig sein könnten, zum Beispiel Laborbefunde, Therapieberichte, Kursbescheinigungen etc.. Wir sichten gemeinsam mit Ihnen diese Unterlagen.
Achten Sie aber darauf, dass Sie Originalunterlagen mitbringen und diese auch unterschrieben und mit einem Datum versehen sind.
Häufige Fragen zum Ablauf der MPU:
Die MPU hat in der Regel drei Teile:
- Die medizinische Untersuchung mit einer allgemeinen körperlichen Untersuchung und Anamnese zu den Problemen, mit denen Sie im Verkehr aufgefallen sind. Bei einer Alkoholfragstellung erfolgt eine Blutentnahme, bei einer Drogenfragestellung eine Urinabgabe.
- Tests am Computer zur Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit, zum Beispiel Konzentration und Aufmerksamkeit.
- Das psychologische Gespräch zu den aktenkundigen Vorfällen, Ihrer Vorgeschichte, Ihren Veränderungen und dazu, ob diese auch in Zukunft stabil so bleiben.
Wenn Sie wegen einer Alkoholauffälligkeit bei der MPU sind, wird mit einer Blutprobe geprüft, ob alkoholbedingte Leberwerterhöhungen vorliegen.
Wenn Sie wegen einer Drogenauffälligkeit zur mpu kommen, wird immer eine Urinkontrolle unter Sicht durchgeführt, um eine aktuelle Beeinflussung durch Drogen auszuschließen.
In der Regel erhalten Sie am Ende des psychologischen Gesprächs bereits eine erste Rückmeldung über den aktuellen Stand. Sobald alle Befunde vorliegen, wird alles ausgewertet und in einem ausführlichen Gutachten dokumentiert und bewertet.
Die Erstellung und Versendung eines Gutachten dauert in der Regel nach Eingang der letzten Befunde (zum Beispiel Laborbefunde) zwei bis vier Wochen.
Das fertig gestellte Gutachten geht an Sie persönlich. Sie können dann das Gutachten bei der Behörde vorlegen
Niemand kann Ihnen eine Garantie zum Bestehen der MPU geben – nur Sie selbst können ganz viel dafür tun:
- sich gründlich und ehrlich mit den vergangenen Ereignissen und Ihrem Problemverhalten auseinandersetzen
- und Ihr Verhalten entsprechend ändern,
damit Sie nicht nur ein positives Medizinisch-Psychologisches Gutachtenergebnis und den Führerschein zurückbekommen, sondern damit Ihnen in Zukunft weitere Probleme, wie der Entzug des Führerscheinentzugs, erspart bleiben.
Die Gutachter von TÜV Hessen legen wie alle Gutachter in den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung bei ihren Gutachten die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (die von der Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegeben werden) und die Beurteilungskriterien in der aktuellen Auflage; herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP)), zugrunde.
Eine seriöse qualifizierte Beratung und Unterstützung erkennen Sie daran, dass es allein um Sie persönlich und um Ihre eigene individuelle Vorgeschichte mit Ihrem Problemverhalten geht:
- wenn es nicht um Lernen von zurecht gelegten Geschichten geht,
- wenn es nicht um Auswendiglernen geht,
- wenn man Ihnen keine Garantien zum „100% Bestehen“ macht,
- wenn man Ihnen keine Versprechen für „Geld-zurück“ Angebote macht.
Seriöse Berater haben zum Beispiel eine Qualifikation als Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss, oder sind Berater oder Therapeuten von Suchtberatungsstellen.
Bei der Bundesanstalt für Straßenwesen finden Sie weitere Informationen, woran Sie seriöse Unterstützungsangebote erkennen können.
Sie können sich auch die Broschüre mit ausführlichen Informationen zur MPU kostenlos herunterladen: www.bast.de/DE/Publikationen/Medien/MPU/MPU.html *
Nicht jeder, der mit Alkohol im Verkehr auffällig geworden ist, muss nach einer Alkoholauffälligkeit eine Alkoholabstinenz nachweisen. Es kommt nicht nur darauf an, was Sie bis zur MPU tun, sondern vor allem was auf Dauer das richtige für Sie ist im Umgang mit Alkohol! Genau das sollten Sie dann auch vor der MPU umsetzen.
Eine Alkoholabstinenz müssen Sie bei einer MPU nur dann belegen, wenn Sie auf Dauer alkoholabstinent leben müssen. Dies ist sicher dann der Fall, wenn bei Ihnen eine Alkoholabhängigkeit vorliegt.
Liegt keine Abhängigkeit vor, kommt es darauf an, welches Ausmaß Ihr Alkoholproblem hatte. Die Höhe Ihrer Blutalkoholkonzentration bei der Trunkenheitsfahrt allein sagt darüber erstmal nichts Sicheres aus. Es kommt also darauf an, das Sie gründlich klären, wie genau Ihr individuelles Problem im Umgang mit Alkohol aussah.
Kommen Sie zu dem Schluss, dass ein dauerhaft sicher kontrollierter Umgang mit Alkohol für Sie nicht umsetzbar ist, sollten Sie eine Alkoholabstinenz umsetzen sowie in der Regel für ein Jahr bei einer MPU belegen können.
Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie noch kontrolliert mit Alkohol umgehen können, dann sollten Sie Ihren Alkoholkonsum auf jeden Fall auf ein geringes Maß reduzieren und klare Verhaltensstrategien für einen kontrollierten Alkoholkonsum entwickeln und umsetzen und für die Zukunft Strategien entwickeln für das sichere Trennen von Trinken und Fahren.
Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Umgang mit Alkohol auf Dauer für Sie der richtige ist, dann holen Sie sich seriöse qualifizierte Beratung und Unterstützung.
Wenn von Ihnen eine MPU wegen Drogen oder Medikamenten gefordert wird, müssen Sie in der Regel Ihre Drogenabstinenz belegen. In der Regel muss die Abstinenz für ein Jahr, also zwölf Monate, belegt werden. In Ausnahmefällen reichen auch sechs Monate. Das hängt davon ab, wie gravierend Ihr Drogenkonsum war. Wenn Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind, holen Sie sich fachliche Hilfe, um das zu klären.
Was Sie nach der MPU beachten sollten:
Sie entscheiden selbst, ob Sie das Gutachten bei der Behörde vorlegen. Bei einem positiven Gutachtenergebnis sollten Sie Ihr Gutachten auf jeden Fall dort vorlegen. Die Behörde prüft dann das Gutachten. Wenn die Behörde dem Gutachtenergebnis zustimmt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis erteilt.
Wenn Sie aber im Rahmen der von der Behörde gesetzten Frist kein Gutachten vorlegen, wird die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Führerscheinantrag wahrscheinlich mit einer entsprechenden Bearbeitungsgebühr ablehnen.
In den Begutachtungsleitlinien und in den Beurteilungskriterien ist genau festgelegt, wie die Gutachter bei ihrer Untersuchung und Diagnose vorgehen müssen und was bei welchem Verhaltensproblem und welcher Ausprägung erfüllt sein muss, damit eine positive Prognose gestellt werden kann.
Auch wenn ein Gutachten noch nicht zu einer positiven Prognose kommen konnte, sind Sie bei TÜV Hessen in den besten Händen. Wir geben Ihnen im Gutachten ausführliche Empfehlungen, wo noch Defizite waren und was Sie tun können, damit eine nächste Begutachtung positiv werden kann. Wenn Sie noch Fragen dazu haben, erläutern wir Ihnen das gerne einem Nachgespräch zum Gutachten – kostenlos!
Achten Sie auf die Frist, die Ihnen die Verkehrsbehörde für die Vorlage eines Gutachtens gesetzt hat. Legen Sie bis zu diesem Termin kein Gutachten vor, kann Ihr Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kostenpflichtig abgelehnt werden. Wird die Zeit für Sie knapp, setzen Sie sich am besten rechtzeitig mit Ihrer Behörde in Verbindung, um eventuell eine Fristverlängerung zu erreichen.
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