Ein Gutachten durch einen Sachverständigen ist immer dann erforderlich, wenn

  • das Fahrzeug oder der Aufbau die zulässigen Abmessungen überschreiten (Breite > 2,55 m; Höhe > 4,00 m)
  • die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden
  • das Fahrzeug wesentlich verändert wird und Personen befördert werden
  • Änderungen von Fahrzeugteilen wie Bremsen, Zugeinrichtungen, Lenkung vorliegen (bei Änderung von bauartgenehmigten Teilen ist ein zusätzliches Gutachten, sowie die Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums, erforderlich).

 

Aus der jahrelangen Praxis der TÜV Hessen Sachverständigen sind weitere wichtige Aspekte bei der Abnahme:

  • „Wesentlich veränderte“ und personenbefördernde Fahrzeuge müssen von einem Sachverständigen begutachtet werden.
  • Alle Fahrzeuge brauchen neben der normalen Bremse eine Feststellbremse.
  • Die Zugdeichsel muss amtlich genehmigt sein.
  • Fahrzeuge dürfen auf Großveranstaltungen ihre sonst zulässigen Abmessungen, Achslasten und ihr Gesamtgewicht überschreiten, „falls es die Verkehrssicherheit zulässt“.
  • Die Hänger müssen mit rutschfesten Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländern sowie Ein- und Ausstiegen gebaut sein.
  • Die Geländer auf einem Hänger müssen einen Meter hoch sein, die Sitzbänke und alle anderen Aufbauten zudem fest mit dem Hänger verbunden sein.
  • Jedes Fahrzeug braucht eine Haftpflichtversicherung.
  • Die Zugfahrer müssen 18 Jahre alt sein und im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse L (Klasse 5 gem. StVZO i.d. Fassung bis 31.12.1998)
  • Ortstermin: Damit der Sachverständige das Gutachten erstellen und die jährliche Wiederholungsprüfung abnehmen kann, müssen zum Ortstermin das Zugfahrzeug, der Anhänger sowie ein Gelände, auf dem die Bremsprüfung und Probefahrt möglich ist, zur Verfügung stehen.

Die anfallenden Kosten werden nach Zeitaufwand berechnet. Sprechen Sie dies bitte vorher mit dem Sachverständigen ab. Durch geschickte Planung und die gleichzeitige Prüfung mehrerer Zugteilnehmerfahrzeuge lassen sich diese Kosten wesentlich beeinflussen.

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Rechtsgrundlage:


Der Bundesminister für Verkehr hat mit seinem Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen am 18. Juli 2000 klare Maßgaben veröffentlicht. Die darin aufgeführten Punkte sollten im Vorfeld einer Begutachtung beachtet werden. Dadurch wird die Abnahme nicht nur möglich, sondern auch schneller durchgeführt und somit oftmals günstiger. Größtenteils können Sie daraus auch ableiten, welche Schwerpunkte es bereits beim Kauf und Bau der Fahrzeuge zu beachten gilt.