Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitergeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, die dazu dient, Risiken systematisch zu erkennen, gezielte Schutzmaßnahmen zu ergreifen und alle Informationen lückenlos zu dokumentieren.

