Anschrift

TÜV Auto Service-Center FritzlarTÜH Service-Center Fritzlar
Brautäcker 3
34560 Fritzlar

  05622 9179-41
  05622 9179-42

Öffnungszeiten

15. März bis 14. Oktober
MO, DI, MI, FR: 8:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
DO: 08:00 - 12:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
SA: 9:00 - 13:00 Uhr

15. Oktober bis 14. März
MO, DI, MI, FR: 8:00 - 12:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
DO: 08:00 - 12:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
SA: 9:00 - 13:00 Uhr

 


Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie online Ihren Termin zur Hauptuntersuchung in Fritzlar oder telefonisch unter 0800 27 27 27 0. Gerne beantworten wir Ihre noch offenen Fragen. Sie können unser Service-Center in Fritzlar auch ohne Termin während unserer Öffnungszeiten besuchen, müssen dann aber ggf. mit Wartezeiten rechnen.

Weitere Informationen zu Ihrer Hauptuntersuchung
Bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die Prüfung in Fritzlar vor mit unserer Checkliste Hauptuntersuchung (PDF). Die häufigsten Fragen zur Hauptuntersuchung beantworten wir auf unserer FAQ-Seite zur Hauptuntersuchung. Was Ihre Hauptuntersuchung kostet, erfahren Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren der Hauptuntersuchung.

 

Informationen zur KFZ-Zulassungsstelle Fritzlar finden Sie hier*

*Hinweis: Die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte und Aussagen auf den angegebenen Seiten. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an den Urheber der jeweiligen Seite. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


KFZ-Kennzeichen Shop vor Ort
Ergänzend zu unseren anderen Dienstleistungen rund ums Fahrzeug bieten wir Ihnen in Fritzlar auch KFZ-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug, den Parkplatz vor dem Haus oder auch bunte FUN-Schilder mit Ihrem Namen oder Spitznamen an. Kommen Sie einfach vorbei. Wir erstellen Ihnen die passenden Schilder, egal ob länglich oder quadratisch. Hier erfahren Sie mehr.

 

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Sie benötigen kurzfristig einen Nachweis der Versicherung zur Zulassung eines Fahrzeugs? Kein Problem. Bei uns erhalten Sie diese sofort vor Ort.
Gegenüber der KFZ-Zulassungsbehörde weisen Sie damit nach, dass ein vorläufiger Deckungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Nur dann ist es möglich, ein Fahrzeug zuzulassen, umzumelden oder wieder anzumelden.


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