Gefahrenpotenzial durch Wechselwirkung

Ein besonderes Thema spielen bei diesen Anlagen häufig mögliche Wechselwirkungen mit anderen Anlagen und das bestimmungsgemäße Zusammenwirken verschiedener sicherheitstechnischer Anlagen, das heute in Form einer Wirk-Prinzip-Prüfung betrachtet werden muss.

In der Praxis führen eine Vielzahl weiterer Begriffe – wie natürlicher Rauchabzug, RWA, Rauchaustrittsöffnung, NRA, MRA, Spüllüftung oder Rauchschutzdruckanlage – oft zur Verwirrung der Bauherren und am Bau Beteiligten. Letztendlich führt nur eine fachgerechte Einstufung, basierend auf den baurechtlichen Schutzzielen und jeweiligen brandschutztechnischen Anforderungen zur richtigen Anlage.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen
  • Begleitung in der Planungs- und Entwurfsphase
  • Erstellung eines Gutachtens
  • Prüfung der baurechtlichen Anforderungen der Anlage
  • Fachgerechte Einstufung der Anlage basierend auf baurechtlichen Schutzzielen

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit TÜV Hessen

  • Rechtssicherheit durch Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen
  • Erhöhung der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter
  • Einsparung von Kosten durch störungsfreien Betrieb Ihrer Anlage
  • Alle Dienstleistungen aus einer Hand 

Begrifflichkeiten

In der Technischen Prüfverordnung (TPrüfV) des Landes Hessen werden diese Anlagen noch unter dem Begriff Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Druckbelüftungsanlagen gemeinsam aufgeführt. Die aktuelle Mustervorschrift der ARGEBAU unterscheidet die beiden Prüfgebiete der Rauchabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen.

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Rauchabzugsanlagen
Rauchabzugsanlagen können natürlich auf Grund des thermischen Auftriebs des Rauches oder maschinell mit Ventilatoren funktionieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Lüftungsanlagen diese Funktionen mit erfüllen.

Druckbelüftungsanlagen 
Druckbelüftungsanlagen sind zur Rauchfreihaltung der Rettungswege in Hochhäusern baurechtlich gefordert. Hier sind die notwendigen Sicherheitstreppenhäuser sowie die Feuerwehraufzüge mit solchen Anlagen auszustatten.