Fachkundig unterwiesene Person (FuP) (ehemals Elektrotechnisch unterwiesene Person – EuP)
Durch die neuen Hochvolt-Techniken sind für Unternehmer und deren Mitarbeiter im Kfz-Umfeld geänderte Anforderungen und mehr Verantwortung entstanden. Die Mitarbeiter sollen so weitergebildet und ausgerüstet werden, dass sie in der Lage sind, die elektrotechnischen Arbeiten zu beurteilen, mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten. Unsere Schulungen sind speziell für Kfz-Servicebetriebe ausgelegt und erfüllen die Ausbildungsinhalte der DGUV Information 209-093 (ehemals 200-005 bzw. 8686) für die Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen mit Hochvoltsystemen.
Wir bieten auch Individual-Lehrgänge speziell zu Hochvolt-Themen außerhalb der üblichen Kfz-Technik für Werkstätten an. Besonders bei Industrie- und Entwicklungsapplikationen rund ums Kfz kann ein „normaler“ HV-Lehrgang nicht ausreichend sein bzw. ist abhängig von den Voraussetzungen der Mitarbeiter, den Gegebenheiten vor Ort und letztlich der HV-Anwendung selbst. Über die Erfordernis, den individuellen Umfang und eine Lösung für Ihre Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beraten wir Sie daher gerne. Sprechen Sie uns einfach über die Kontakt-Links am oberen Bildschirmrand an.
Hochvolt Stufe 1S - Fachkundig unterwiesene Person (FuP)
(ehemals auch HV-Stufe I, Elektrotechnisch unterwiesene Person - EuP)
Hochvolt Stufe 2S - Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreiem Zustand (FHV)
(ehemals auch HV-Stufe II, Elektrotechnische Fachkraft f. Arbeiten an HV-eigensicheren - eFK).
Qualifizierung | Arbeiten: | Beispiele: |
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Stufe 0S | Für das Bedienen von HV-Fahrzeugen ist es ausreichend, die Beschäftigten regelmäßig auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinzuweisen und zu den dabei zu beachtenden Besonderheiten technisch zu unterweisen. Zum Bedienen zählen auch einfache Servicearbeiten, die zum üblichen Gebrauch des Fahrzeugs erforderlich sind. Diese Sensibilisierungen können vom Unternehmer selbst oder von einer geeigneten Person, z.B. einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP), durchgeführt werden und bedürfen nicht zwingend einer besonderen Schulung des einweisenden Personals. Im Rahmen unserer HV-Schulung wird auf die wiederkehrende Sensibilisierung und die rechtlichen Fragen dazu eingegangen, um Ihre Mitarbeiter für zukünftige eigene Unterweisungen vorzubereiten. Gerne führen wir auch Sensibilisierungen in Ihrem Betrieb als individuelle Dienstleistung durch. |
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Stufe 1S | Die Mitarbeiter müssen auf die möglichen elektrischen Gefährdungen des HV-Systems hingewiesen und über die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeuges unterwiesen werden. Fachkundig unterwiesene Personen dürfen allgemeine Arbeiten am Fahrzeug, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen, durchführen. Beispielsweise Karosseriearbeiten, Öl- und Radwechsel, Arbeiten an der konventionellen Bremsanlage, Arbeiten neben HV-Leitungen, Arbeiten am Verbrennungsmotor, den Achsen, der Lenkung sowie Arbeiten am 12/24V-Bordnetz. Bei unserer HV-Schulung werden die Abgrenzung der Handlungen zu den HV-relevanten Arbeiten sowie die erforderlichen betrieblichen und personellen Maßnahmen dazu erörtert und anhand von Beispielen/Mustereinweisungen diskutiert. Praxisnahe Themeninhalte sind die elektrischen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und die Abgrenzung zum allgemeinen Bedienen von Fahrzeugen. Ebenso wird vermittelt, welche allgemeinen Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-Systems erfordern, zulässig sind und die möglichen Kennzeichnungen der HV-Komponenten, Leitungen im und am Fahrzeug. Auch die Notfall-Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe wird als zusätzliche Sicherungsmaßnahme erklärt und gegen die unzulässigen Arbeiten am Fahrzeug abgegrenzt. |
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Stufe 2S
| Die Qualifizierung zur Fachkundigen Person (FHV) befähigt die Mitarbeiter, an Hochvoltsystemen selbstständig zu arbeiten. Alle Arbeiten müssen an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten durchgeführt werden. Auch Tätigkeiten wie z.B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen und werden regulär im spannungsfreien Zustand durchgeführt. Schulungsinhalt ist, die FHV in die Lage zu versetzen, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen und andere Mitarbeiter unter ihrer Leitung und Aufsicht weitere Arbeiten durchführen zu lassen. Die geschulte Person soll den Umfang der Mitarbeiterqualifizierung, den Grad der elektrischen Gefährdung und die Vorkenntnisse der anderen Mitarbeiter abschätzen lernen. Die Schulung dient auch zum Erhalt der Fachkenntnisse und um auf dem aktuellem Stand der Rechtsvorschriften zu bleiben. Im Gegensatz zu den Ausbildungsberufen der Kfz-Branche, mit den jeweils gültigen Rahmenlehrplänen für elektrotechnische Grundkenntnisse sowie theoretisch-/praktischen Teilen, befassst sich der 2S-Lehrgang überdies detailliert mit den Unternehmerpflichten und der erforderlichen, betrieblichen Gefahrenbeurteilung. Auch praxisnahe Tipps zu erforderlichen Sicherheitsausrüstungen und sinnvollen Werkzeugen werden gegeben. Die Teilnehmer sollten idealerweise direkt an HV-Anlagen tätig sein oder mit führender bzw. planender Tätigkeit im Betrieb betraut sein. |
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Stufe 3S (Derzeit nicht als allg. Kurs angeboten) | Arbeiten unter Spannung am HV-System und Arbeiten in der Nähe berührbarer unter Spannung stehender Teile. Mit der Zusatz-Qualifikation für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Ebenso gilt das für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern mit entsprechendem Gefährdungspotenzial. Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (z.B. Werkzeuge) HV-Komponenten berühren könnten, gilt als Arbeiten unter Spannung. Das Feststellen der Spannungsfreiheit wie beim 2S-Lehrgang gilt jedoch nicht als Arbeiten unter Spannung. Die Stufe 3S ist in der Regel nur für Firmen interessant, die sich aktiv mit der Wartung/Reparatur von Energiespeichern befassen oder die hauptsächlich im Bereich der Entsorgung/Totalschaden-Bergung tätig sind. Hierbei sind besondere technische und körperliche Voraussetzungen und firmenindividuelle Schulungen/Lösungen erforderlich. Wir beraten Sie dazu gerne, siehe Kontaktdaten oben. |
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