Der von TÜV Hessen erstellte Bericht dokumentiert die durchgeführte Dienstleistung und unterliegt unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben. Sofern es die Vorschriften, Gesetze, Verordnungen oder Erlasse des entsprechenden Bundeslandes erlauben oder vorgeben, werden Untersuchungsergebnisse von Teiluntersuchungen (zum Beispiel AU oder GWP) der Hauptuntersuchung gleichzeitig dokumentiert.
Aufbewahrung
Grundsätzlich ist der Bericht zuständigen Personen und Behörden auf deren Anforderung im Original vorzulegen, das heißt er ist im Original aufzubewahren, gegebenenfalls mitzuführen und, falls das Fahrzeug prüfbuchpflichtig ist, mit dem Prüfbuch zu verbinden. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine neue Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.
Prüfumfang
Der Prüfungsumfang einer Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung, sowie der auf der Rückseite genannten Prüfung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bezieht sich immer auf eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Untersuchung von Fahrzeugbauteilen, -baugruppen und -systemen hinsichtlich Ausführung, Zustand, Funktion und Wirkung und sofern Vorgaben existieren auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit. Darüber hinaus gehende Aussagen (wie zum Beispiel über unter Schutzanstrichen oder Abdeckungen versteckte Korrosion) können nicht getroffen werden.
Mängelfeststellung und Beseitigung
Sofern Mängel bei der Durchführung der Dienstleistung am geprüften Fahrzeug festgestellt wurden,:
- muss der Prüfbericht bei der Vorstellung zur Nachuntersuchung im Original vorliegen.
- ist im Falle der Feststellung von Geringen, Erheblichen oder Gefährlichen Mängeln der Weiterbetrieb des Fahrzeuges vor Beseitigung der Mängel ein Verstoß gegen weitergehende Paragrafen. Bitte beachten Sie hier auch die vorgeschriebenen Fristen zur Wiedervorführung (in der Regel innerhalb eines Monats). Reparaturschweißungen sind bitte ohne Schutzanstrich und ohne Abdeckungen wieder vorzuführen.
- darf im Falle der Einstufung „Verkehrsunsicher“ das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
Als zusätzlichen Service haben wir gegebenenfalls ergänzende Hinweise angegeben, wenn Feststellungen zu treffen waren, die zum Zeitpunkt der Untersuchung noch keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hatten, deren Beseitigung aber der Werterhaltung Ihres Fahrzeuges dienen oder in absehbarer Zeit zu einem Mangel führen können.
Bitte beachten Sie auch die Angaben auf der Rückseite des Bericht, welche weiteren Schritte für Sie erforderlich sind, um zum Beispiel die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zu erhalten. Bei mängelfreien Untersuchungen finden Sie den zur Zulassung des Fahrzeuges notwendigen HU-Code auf der Rückseite unten links.
Freiwirtschaftliche Dienstleistungen erfolgen nach produktspezifischen Standards der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH.
Erläuterungen (Auszug) zu den Dienstleistungsangaben
HU | Hauptuntersuchung nach §29 StVZO |
HU+ | HU incl. Ergänzungsuntersuchung |
NP/HU bzw. /SP | Nachprüfung zur HU bzw. SP |
NK/HU | Nachkontrolle zu HU |
AU/AUK | Abgasuntersuchung bzw. Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems |
GWP | Gasanlagenwiederholungsprüfung |
SP | Sicherheitsprüfung nach §29 StVZO |
+SP | Sicherheitsprüfung in Verb. m. HU |
FGV | Fahrzeuggenehmigungsverordnung |
FZV | Fahrzeugzulassungsverordnung |
§21 StVZO | Begutachtung zur Erlangung der BE |
§19 (3) StVZO | Änderungsabnahme mit Teilegutachten |
§19 (2) StVZO | Begutachtung nach Erlöschen der BE |
§13 EG-FGV/2018/858 | Begutachtung zur Erlangung der EG-Einzelgenehmigung |
BO KOM | Betriebsordnung Kraftfahrzeuge KOM |
BO TM | Betriebsordnung Kraftfahrzeuge Taxi/Mietwagen |
GGVS m EL | GGVS/ADR mit besonderer Elektrik |
UVV | Überprüfung nach BGV ggf. mit Angabe |
OM | Ohne Mängel |
GM | Geringe Mängel |
EM | Erhebliche Mängel |
VM | Gefährlicher Mangel |
VU | Verkehrsunsicher |
Es gelten darüber hinaus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TÜV Technischen Überwachung Hessen GmbH, nachlesbar unter www.tuev-hessen.de/agb.
Datenschutz: Die anlässlich der Untersuchung festgestellten und erhobenen Daten werden auf gesetzlicher Rechtsgrundlage (Art. 6. Abs.1 lit. c EU DS-GVO) verarbeitet und nach den gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen vernichtet. Zu statistischen Zwecken werden technische Daten des Prüfberichtes verarbeitet. Für Fragen dazu wenden Sie sich an die E-Mail-Adresse qualitaet@tuevhessen.de .
Wir informieren Sie darüber, dass aus dem Prüfbericht reine technische Daten zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet werden.
TÜV Hessen wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt!
Wichtig: Hinweis zum TÜV Hessen Prüfberichtspapier
Das von TÜV Hessen verwendete Thermodruckpapier wird ohne Verwendung von Bisphenol A und phenolischen Entwicklern hergestellt. Durch das Verfahren der Thermodruck-Technologie verzichten wir auf die schwer recyclebaren Tintenpatronen. Bei längerer Aufbewahrung unter hoher Temperatur und Sonneneinstrahlung kann sich das Schriftbild verändern. Daher empfiehlt sich eine licht- und hitzegeschützte Aufbewahrung der Dokumente. Dies gilt insbesondere, wenn diese für Zwecke eines Vorsteuerabzuges benötigt werden.