Rückkühlwerke, wie Verdunstungsanlagen oder Kühltürme, kommen in der Industrie und Gebäudetechnik häufig als einfache und effiziente Methode zur Wärmeableitung zum Einsatz. Damit sich im offenen Kühlwasserkreislauf keine gefährlichen Bakterien wie Legionellen oder andere Krankheitserreger bilden, sind Betreiber gemäß 42. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) zur regelmäßigen Prüfung Ihrer Anlagen verpflichtet. Die 42. BImSchV baut auf der VDI-Richtlinie 2047 auf und betrifft alle Anlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird, oder auf anderem Wege in die Atmosphäre gelangen kann.

Setzen Sie dabei auf das Know-how von TÜV Hessen*. Gerne unterstützen Sie unsere unabhängigen Sachverständigen bei der Umsetzung der Vorgaben zum hygienegerechten Betrieb Ihrer bestehenden Anlagen und der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.

 

Rückkühlwerke hygienisch und sicher betreiben

Im 42. Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV) sind zudem weitreichende Anforderungen zur Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern geregelt - immer mit dem Ziel, Dritte und die Umwelt vor Gefahren und Immissionen zu schützen. Zu den Betreiberpflichten nach 42. BImSchV gehören u.a.:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch eine hygienisch fachkundige Person
  • Führen eines Betriebstagebuchs
  • Betriebsinterne Überwachung der Anlagen
  • regelmäßige mikrobiologische Laboruntersuchungen inklusive Dokumentation
  • Anzeigenpflichten gegenüber den Behörden im KaVKA-42.BV (Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV)
  • regelmäßige Überprüfung aller Verdunstungskühlanlagen wie Nassabscheider und Kühltürme durch einen Sachverständigen alle fünf Jahre

Kommen Sie Ihren Betreiberpflichten nach und lassen Sie Ihre Verdunstungskühlanlage von unseren erfahrenen Sachverständigen erstmalig oder wiederkehrend alle fünf Jahre überprüfen. Unsere Experten kontrollieren dabei nicht nur, ob Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern bewerten alle wichtigen Aspekte, die für den sicheren und hygienegerechten Betrieb von Rückkühlwerken entscheidend sind. Damit vermeiden Sie hygienisch verursachte Ausfälle und Bußgeldforderungen der zuständigen Behörde. 

 


*TÜV SÜD Industrie Service ist eine von der DAkkS gemäß DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle Typ A (D-IS-14153-03-00). Als deren Schwestergesellschaft helfen wir Ihnen gerne mit der Prüfung Ihrer Anlagen weiter.

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