Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung sind Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus verpflichtet, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben. Wir von TÜV Hessen unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.
Wir ermitteln vergangene, aktuelle und künftige Belastungen der Luft und erstellen Konzepte um Luftverschmutzungen zu vermindern. Die Umweltexperten von TÜV Hessen prüfen die Einhaltung von Grenzwerten und Zielwerten für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NOx), Feinstaub, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon.
- Erstellung von Emissionsprognosen abgeleitet aus Messwerten, Literaturangaben und Anforderungen der TA Luft, VDI Richtlinien und der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
- Erstellung von Immissionsprognosen mit Windfeldmodellen nach Anforderung (MISKAM, METRAS, TALDia, Kaltluftabflussmodell) von Luftschadstoffen und Gerüchen für
- Bauleitplanverfahren
- Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Baugenehmigungsverfahren
- Beurteilung im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten
- Schornsteinhöhenberechnung nach TA Luft, GIRL und einschlägigen VDI Richtlinien
- Emissionserklärungen
- Emissions- und Immissionsmessungen im Konzernverbund mit TÜV SÜD
- Olfaktometrie (Geruchsmessung) im Konzernverbund mit TÜV SÜD
- Beratung von Bauherren, Anlagenbetreibern, Planungs- und Genehmigungsbehörden
- Beratung bei der Planung von Abgasreingungsanlagen
Ihre Vorteile
- Sie erhalten Planung- und Genehmigungssicherheit und sparen damit Zeit und Geld. Unsere Experten wissen genau, wann welche Aufgaben anstehen und was es zu beachten gilt.
- Synergieeffekte mit unseren anderen Dienstleistungen
- Hohe Akzeptanz von TÜV Hessen bei Behörden und in der Öffentlichkeit