Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf zulassungspflichtige Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Das bedeutet, alle Krafträder und Fahrzeuge der Klasse L (zwei-, drei und leichte vierrädrige Fahrzeuge), die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen und seit dem 1. Januar 1989 erstmalig zugelassen sind, unterliegen dieser Untersuchungspflicht.
Sie als Kfz-Fachbetrieb für Zweiräder müssen diese obligatorische Schulung alle drei Jahre wiederholen, um die AUK-Prüfung durchführen zu dürfen und sich als TÜV-Partner im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung herausheben zu können.
Nur so können Sie als Werkstatt einen kompletten Service für die Bikes anbieten, eine teure Abgasanalyse auch als Fehlerdiagnosemittel vorhalten und zusätzlich ein weiteres Alleinstellungsmerkmal am hartumkämpften Markt bieten. Eine AUK ist sicher keine Lizenz zum „Geld drucken“, aber sicher wieder ein Baustein zur Kostendeckung, wenn Sie überlegen einen teuren Abgastester für den Service anzuschaffen.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb mehr als 150 HU/AUK’s im Jahr durchführen lassen, so ist es bestimmt eine sinnvolle betriebswirtschaftliche Entscheidung die AUK selbst in die Hand zu nehmen. Bei weniger als 100 ist es aber zumindest ein erheblicher Kostendeckungsbeitrag für den Abgastester als Werkstattdiagnose-Tool selbst.
Schulungsinhalt
- Vorschriften und Richtlinien
- Qualitätssicherung und Bedeutung der amtlichen Untersuchung
- Fahrzeugidentifizierung und Sonderfälle
- Zusammenhänge zwischen Technik und Emission
- Spezielle technische Lösungen zur Schadstoffreduktion bei Krafträdern
- Praktische Handhabung des Abgasmessgerätes
- Durchführung einer Untersuchung des Motormanagement- / Abgasreinigungssytems
- Erfahrungsaustausch
Zielgruppe
Kfz-Meister, die als verantwortliche Person bzw. Kfz-Gesellen, die als Fachkraft zur Durchführung von Abgasuntersuchungen an Krafträdern (AUK) nach StVZO Anlage VIIIc von der Kfz-Innung anerkannt werden wollen. Die Teilnehmer legen über die im Kurs vermittelten Inhalte am Ende der Schulung einen schriftlichen Test ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Aushändigung des Schulungsnachweises gem. den Vorgaben des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (heute BMVI) im Verkehrsblatt (VkBl. 7/2006 S. 326 ff.) bekannt gemachten Schulungsrichtlinie.