Seit dem 19.06.2025 ist die Gasprüfung bei allen Wohnwagen, Wohnmobilen und Campingbussen mit Flüssiggasanlagen wieder gesetzlich vorgeschrieben. Fahrzeughalter hatten bis zu diesem Termin Zeit, ihre Gasanlagen von sachkundigen Personen überprüfen zu lassen. Nun ist die regelmäßige Prüfung der Anlage alle zwei Jahre erforderlich.

 

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Übergangsfrist bis 19.06.2025
  • Ab 19.06.2025 Nachweisplicht der Gasprüfung
  • Gilt für alle Wohnmobile, Wohnwagen und Campingbusse mit Flüssiggasanlagen
  • Prüfung fällig alle 2 Jahre, bei Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme
  • Bußgelder bis zu 60 EUR bei fehlender Gasprüfung

 

Warum ist die Gasprüfung so wichtig?

Die Gefahr, die von Fehlern in einer Gasanlage ausgehen kann, sollte nicht unterschätzt werden. Bereits geringe Mängel wie zum Beispiel ein poröser Schlauch oder ein undichtes Ventil haben zur Folge, dass Gas entweicht und sich im Innenraum des Fahrzeugs ausbreitet. Wird das Gas eingeatmet können Vergiftungen und Bewusstlosigkeit die Folge sein. 
Das ausgetretene Gas erhöht zudem das Risiko eines Brandes und kann bei Kontakt mit einer Zündquelle eine Verpuffung oder sogar eine Explosion auslösen. Zur Erhöhung der Sicherheit fordern Stellplatzbetreiber den Nachweis der Gasprüfung.

Lassen Sie daher Ihre Gasanlage regelmäßig von Experten prüfen, um sich zu schützen und für einen entspannten und sicheren Campingurlaub zu sorgen!

 

Ablauf der Gasprüfung

Die Gasprüfung muss von einer anerkannten, sachkundigen Person durchgeführt werden. Sie ist alle zwei Jahre sowie vor der ersten Inbetriebnahme und bei Wiederinbetriebnahme Ihres Fahrzeugs fällig.

Die Prüfung umfasst:

  • Kontrolle aller Gasleitungen und Anschlüsse
  • Überprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile wie Sicherheitsventile und Druckregler
  • Funktionstest aller gasbetriebenen Geräte (z. B. Heizung, Kühlschrank, Kochfeld)
  • Dichtigkeitsprüfung

 

Welche Strafen drohen bei fehlender Gasprüfung?

Wer die neue Gasprüfungspflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen:

  • 2–4 Monate überfällig: 15 EUR
  • 4–8 Monate überfällig: 25 EUR
  • über 8 Monate überfällig: 60 EUR

 

Beachten Sie: Ohne gültige Gasprüfung kann auch Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein!

Vermeiden Sie unnötige Risiken und Strafen:
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