Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung sind Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus verpflichtet, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben. Wir von TÜV Hessen unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.
Große industrielle Produktionsanlagen können die Nachbarschaft oft mit Abgasenästigen. Das ist längst bekannt. Notstromdieselanlagen landwirtschaftliche Betriebe können die Umwelt mit Abgasen oder Gerüchen ebenfalls stark verunreinigen. Gerade wenn eine Anlage neu gebaut, renoviert, vergrößert oder sonst verändert werden soll, brauchen Betreiber und Unternehmer für das Genehmigungsverfahren belastbare Aussagen zu den Immissionen gemäß Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Weitere Einflüsse, wie Lärm, Erschütterungen oder Strahlungen können zusätzlich negative Auswirkungen auf die Umwelt und Nachbarschaft haben und müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Unternehmen, Bauherren, Architekten und Behörden dabei, die Luftqualität nachhaltig sicherzustellen. Hierfür ermitteln unsere Umweltexperten vergangene, aktuelle und künftige Belastungen der Luft und erstellen Konzepte, um Luftverschmutzungen zu minimieren. Darüber hinaus prüfen sie, ob die Grenzwerte und Zielwerte für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NOx), Feinstaub, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon eingehalten werden.
Notstrommotordieselanlagen (NMDA) und Netzersatzanlagen
Um die Stromversorgung von Produktionsanlagen, Rechenzentren oder ähnlichem rund um die Uhr sicherzustellen, setzen viele Betreiber auf Notstrommotordieselanlagen. Um Anwohner und Umwelt vor deren Schadstoffen wie Feinstaub und Rußpartikel zu schützen, müssen die Abgase der Notstromaggregate über entsprechend hohe Schornsteine abgeleitet werden. Mit jeder baulichen Veränderung der Anlage, sind Betreiber dazu verpflichtet, mit einem Fachgutachten die vorhandenen Schornsteine überprüfen zu lassen.
Unsere Umweltexperten unterstützen Sie mit Immissionsprognosen und Schornsteinhöhenberechnung, um die baurechtlichen und gesetzlichen Anforderungen für Ihre Netzersatzanlagen zu erfüllen. Setzen Sie auf die langjährige Erfahrung und unser Netzwerk an Experten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung von Emissionsprognosen nach den Anforderungen der TA Luft, VDI Richtlinien und der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
- Erstellung von Immissionsprognosen mit Windfeldmodellen nach Anforderung (MISKAM, METRAS, TALDia, Kaltluftabflussmodell) von Luftschadstoffen und Gerüchen für Bauleitplanverfahren, Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz), Baugenehmigungsverfahren und für die Beurteilung im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten
- Schornsteinhöhenberechnung nach TA Luft, GIRL und einschlägigen VDI Richtlinien
- Emissionserklärungen
- Beratung von Bauherren und Anlagenbetreibern bei der Planung von Abgasreingungsanlagen
Ihre Vorteile
- Sie erhalten Planung- und Genehmigungssicherheit und sparen damit Zeit und Geld. Unsere Experten wissen genau, wann welche Aufgaben anstehen und was es zu beachten gilt.
- Synergieeffekte mit unseren anderen Dienstleistungen
- Hohe Akzeptanz von TÜV Hessen bei Behörden und in der Öffentlichkeit