Wann braucht ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?

Gefährliche Güter kommen gerade in hochindustrialisierten Gesellschaften zum Einsatz. Dabei handelt es sich oft um Rohstoffe, ohne die alltägliche Produkte kaum vorstellbar wären. Von Lauge über Spraydosen und Akkus hin zu gefährlichen Abfällen zählt alles zu den sogenannten Gefahrgütern und unterliegen damit den Gefahrgutvorschriften. Auch Gegenstände können im Gefahrguttransport eine Rolle spielen. Und gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss jeder Betrieb, der an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt ist, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Einen Gefahrgutbeauftragten brauchen Unternehmen aber nicht nur, wenn sie solche Güter transportieren, sondern auch wenn sie diese verarbeiten, versenden, verladen oder verpacken.

Dabei stehen besonders die Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung der gefährlichen Güter im Fokus. Nicht weniger wichtig sind Bau, Ausrüstung von Verpackungen sowie Überprüfung der Transportfahrzeuge und der Tanks.

 

Was macht ein externer Gefahrbeauftragter?

Als externe Gefahrgutbeauftragte können wir Sie in Ihrem Unternehmen bei der Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Aufgabe auch komplett.

Externe Gefahrgutbeauftragte sind in beratender Funktion für das Unternehmen tätig und verantwortlich dafür, dass dieses alle Pflichten erfüllt, die im Gefahrgutgesetz festgeschrieben sind. Dazu zählen bspw. die Anforderungen an Verpackungen, Vorschriften für die Beförderung und die entsprechende Dokumentation der Prozesse. Darüber hinaus kontrollieren, beraten und unterweisen wir die Mitarbeiter zum ordnungsgemäßen Umgang mit Gefahrgut. Auch Kommunen unterstützen wir bei deren Überwachungsfunktionen und begleiten Gefahrgutkontrollen.

 

Unsere Gefahrgutbeauftragten übernehmen folgendes für Sie

  • aufgaben-, standortgerechte und tätigkeitsbezogene Betreuung der am Gefahrguttransport beteiligten Personen
  • Aufbau und Überwachung der erforderlichen Organisationsstrukturen, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und das Unfall-Risiko zu minimieren
  • regelmäßige Beratungstermine vor Ort
  • jährliche Schulung der Verantwortlichen
  • telefonische Beratung
  • Überprüfung der Umsetzung der Gefahrgutorganisation auf deren Wirksamkeit

 

 

Als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir auf allen Verkehrswegen für Sie da

Welche Vorteile hat es, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen?

Als Unternehmen haben Sie die Wahl, den Gefahrgutbeauftragen intern oder extern zu bestellen. Die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragen bringt viele Vorteile mit sich:

  • Know-how aus vielen verschiedenen Bereichen: Unsere Gefahrgutbeauftragten sind in verschiedenen Branchen tätig. So können diese schnell einschätzen, worauf es in Ihrem Unternehmen ankommt und den richtigen Weg aufzeigen.
  • Kosten und Ressourcen sparen: Sie sparen nicht nur Zeit, sondern auch Kosten für die Aus- und Weiterbildung.
  • Immer Up-to-date: Unsere Experten halten Sie stets auf dem Laufenden, was Neuerungen und gesetzliche Änderungen angeht.

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Was sind Gefahrgüter?

  • Bei Gefahrgütern handelt es sich um gefährliche Stoffe und Stoffe, die im Zusammenhang mit ihrer Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen eine Gefahr für die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen.
  • Dazu zählen beispielsweise Sprengstoff und Munition, Gase, brennbare Flüssigkeiten und Stoffe, giftige und ätzende Stoffe, sowie radioaktive Substanzen und auch wasser- und umweltgefährdende Stoffe.

 

Rechtlicher Hintergrund von Gefahrgut

Gefahrguttransporte unterliegen in der Europäischen Union unter anderem den Bestimmungen des ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), einem europäischen Abkommen für den Gefahrguttransport auf der Straße. Das umfassende Regelwerk beinhaltet Vorgaben für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgütern für den Transport auf der Straße. Das ADR wird alle zwei Jahre aktualisiert. In Deutschland überträgt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) die ADR-Regelungen auf die nationale Ebene. Darüber hinaus bestehen Regelungen für die Verkehrsträger Schiene, Binnenschiff, See und Luftfahrt.


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