Unsere Dienstleistungen für Sie:

  • Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
  • Zertifizierung nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Beratung von Entsorgungsfachbetrieben
  • Beratung und Hilfestellung bei der abfallwirtschaftlichen Dokumentation sowie der Einführung bzw. Aufrechterhaltung ihres Abfallmanagements
  • Erstellung von betrieblichen Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
  • Beratung bei Fragen rund um die Entsorgung von Abfall und Elektroschrott, auch in Form von Schulungen und Seminaren, extern und intern

 

Ihr Vorteile eines zertifizierten Abfallmanagement von TÜV Hessen

  • Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle
  • Hohe Akzeptanz des Zertifikats bei Kunden
  • Zeitersparnis
  • Rechtssicherheit

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sichern Sie sich viele Wettbewerbsvorteile: 

  • Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus in der Entsorgungswirtschaft
  • Deregulierung, beispielsweise in Form des Verzichts auf eine Transportgenehmigung oder der Möglichkeit des privilegierten Nachweisverfahrens

Sie haben noch Fragen zum Abfallmanagement?

Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

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06151 600-372

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Rechtliche Grundlage

Für alle Betriebe besteht die Pflicht zur Abfallvermeidung und Abfallverringerung. Die Anforderungen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 15 KrW-/AbfG besteht die Pflicht Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Abfallgesetzes.

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten nach §§ 2 und 3 sind gemäß § 6 des ElektroG verpflichtet, sich vor Inverkehrbringen von Elektro- oder Elektronikgeräten bei der zuständigen Behörde (§ 16) registrieren zu lassen. Zu den Pflichten gehört ebenfalls der Nachweis der Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Für die Behandlung von zurückgenommenen Altgeräten ist auf einen durch einen Sachverständigen nach § 11 zertifizierten Erstbehandlungsbetrieb zurückzugreifen.