Einsatz von Ultraschall in der industriellen Produktion

Beim Einsatz von Ultraschallgeräten und -anlagen können Geräuschbelastungen mit Anteilen im Ultraschall- und Hörfrequenzbereich entstehen. Besonders Ultraschall-Schweißanlagen verursachen häufig hohe und stark schwankende Schallpegel, die entsprechend gesundheitsgefährdend für Menschen sein können.

Die VDI Norm 3766:2012-09 empfiehlt Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Beurteilung von luftgeleitetem Ultraschall an Arbeitsplätzen. Es sind Richtwerte definiert, deren Einhaltung zur Vermeidung von Hörminderungen im Sprachfrequenzbereich (100 Hz bis 8 kHz) durch Geräusche mit Ultraschallanteilen empfohlen wird. Die Richtwerte sind allerdings derzeit nicht in einer Verordnung oder einem Gesetz verankert.

Darüber hinaus sind der VDI 2058 Blatt 2:2020-08 Empfehlungen für Richtwerte zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Ultraschall zu entnehmen.

Trotz der fehlenden gesetzlichen Verankerung der Richtwerte, leisten Ultraschall-Immissionsmessungen einen immer wichtigeren Beitrag zu einem sicheren Arbeitsumfeld.

Wissenswertes

Mit Ultraschall (von lat. ultra = darüber hinaus) bezeichnet man den Schall, der oberhalb des Hörfrequenzbereichs des Menschen liegt und somit nicht mehr hörbar ist. Weil die obere Frequenzgrenze des menschlichen Hörvermögens individuell verschieden ist und stark vom Alter abhängt, kann der Bereich des Ultraschalls nicht scharf gegenüber dem hörbaren Schall abgegrenzt werden.

Im Allgemeinen spricht man von Ultraschall, wenn die Frequenz höher als 16 kHz ist. Der Ultraschall kann sich – wie der Schall im hörbaren Bereich – in Gasen (etwa in der Luft), Flüssigkeiten oder in festen Körpern ausbreiten. Je nach Medium unterscheidet sich die Schallausbreitungsgeschwindigkeit, die nicht von der Wellenlänge des Schalls abhängt.

Ultraschall ist aus dem modernen Alltag schwer wegzudenken. Viele Anlagen, Lautsprecherdurchsagen, automatische Türöffner oder Tiervertreibungsgeräte (Marderschreck) sind nur wenige Anwendungsbeispiele der kaum hörbaren Geräusche. Doch Menschen, Tiere und Maschinen können sensibel auf die Ultraschallwellen in ihrer Umgebung reagieren. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollten beim Verdacht auf Ultraschallquellen, deren Immissionen messtechnisch überprüft werden.

Unter Immissionen versteht man Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken.

Zu den Immissionen gehören:

  • Luftschadstoffe und Luftverunreinigungen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
  • Lärm und Geräusche sowie hörbare Schallschwingungen, werden auch als Lärmimmission bezeichnet
  • Erschütterungen wie niederfrequente Schwingungen, beispielsweise durch Straßenverkehr, Schienenverkehr oder Baustellen
  • Licht und Reflexionen, wie beispielsweise der Flügelschlag von Windenergieanlagen. Sie werden auch als Lichtimmissionen bezeichnet
  • Wärme und Wärmestrahlung, also die Einwirkung höherer Temperatur auf Ort mit niedriger Temperatur
  • Strahlen und durch Strahlung auftretende Einwirkungen, wie beispielsweise Radarstrahlen, Ultraschall, elektromagnetische Strahlen

Situation im Arbeitsschutz

Bezeichnung                   Richtwert               Herkunft                                                         
LEX, AU,8h85 dBVDI 3766
LZpeak140 dBVDI 3766
LTerz,20kHz110 dBVDI 2058-2 (1988)
LZeq,Terz,5min,16kHz     90 dB              VDI 2058-2 (2020-08)                       
LZeq,Terz,5min,20kHz 110 dBVDI 2058-2 (2020-08)
LZeq,Terz,5min,25kHz110 dBVDI 2058-2 (2020-08)
LZeq,Terz,5min,31,5KhZ110 dBVDI 2058-2 (2020-08)
LZeq,Terz,5min,40kHz110 dBVDI 2058-2 (2020-08)

Tab.1: Übersucht über die im Zusammenhang mit luftgeleitetem Ultraschall anwendbaren Richtwerte  für die Exposition am Arbeitsplatz.

Situation im Arbeitsschutz

Bezeichnung                   Richtwert               Herkunft                                                         
LEX, AU,8h 85 dBVDI 3766 (2012-09)
LZpeak140 dBVDI 3766 (2012-09
LZeq,Terz,5min,16kHz    90 dB               VDI 2058-2 (2020-08)                           
LZeq,Terz,5min,20kHz110 dBVDI 2058-2 (2020-08)
LZeq,Terz,5min,25kHz110 dBVDI 2058-2 (2020-08)
LZeq,Terz,5min,31,5KhZ110 dBVDI 2058-2 (2020-08)
LZeq,Terz,5min,40kHz110 dBVDI 2058-2 (2020-08)

Tab.1: Übersucht über die im Zusammenhang mit luftgeleitetem Ultraschall anwendbaren Richtwerte  für die Exposition am Arbeitsplatz.

Die Richtwerte und Grundsätze der VDI 2058-2 gelten sinngemäß auch für den Lärm außerhalb des Arbeitsplatzes. 

Für mehr Sicherheit und Wohlbefinden

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Unsere Leistungen für Sie

Unsere erfahrenen Experten führen die Ultraschall-Immissionsmessungen sorgfältig und präzise durch. Wir arbeiten nach aktuellen Erkenntnissen und Empfehlungen der Wissenschaft, um Belastungen durch Ultraschall möglichst genau messen und beurteilen zu können.

Bitte beachten Sie, dass es kein staatliches Vorschriften- und Regelwerk mit bindenden Grenzwerten für Ultraschallimmissionen gibt. Die Grenz- bzw. Richtwerte aus den genannten VDI 2058 Blatt 2 bzw. VDI 3766 haben lediglich einen empfehlenden Charakter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie jedoch gerne mit Empfehlungen für weiterführende Schritte, um die Situation in Ihrem Betrieb zu verbessern oder genauer zu untersuchen.

Lärmschutz und Lärmgutachten

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