Besonderes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger: NAFA-Plus

Mit NAFA-Plus helfen wir Ihnen, Ihren Führerschein wiederzubekommen oder zu behalten. Und zwar nicht nur für ein paar Wochen oder Monate – sondern langfristig! Das Seminar, das von speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen durchgeführt wird, umfasst ein Vorgespräch sowie drei Sitzungen und findet in Gruppen von sechs bis zwölf Teilnehmern statt. Dabei werden folgende Themen behandelt

  • Wie schaffe ich es, Alkoholkonsum und Fahren zu trennen?
  • Wo liegen die Gefahren von Alkohol- und Drogenkonsum?
  • Ist mein Alkoholkonsum eigentlich „normal“?
  • Sollte ich besser auf den Konsum von Alkohol verzichten?
  • Wie kann ich es schaffen auf Drogen zu verzichten?
  • Wie kann ich mich verhalten, wenn mich andere zum Trinken oder zu Drogen überreden wollen?
  • Wie sieht meine individuelle Strategie für die Zukunft aus?

Wurde Ihre Probezeit bereits wegen einer Alkohol- oder BTM-Auffälligkeit verlängert, können Sie bis zu vier Jahre nach dem Erhalt Ihres Führerscheins an unserem Seminar teilnehmen. 

Haben Sie noch Fragen zu unseren Seminaren für Fahranfänger? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Rechtslage

Wird man als Fahranfänger in der Probezeit mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig, wird die Teilnahme an einem Besonderes Aufbauseminar (NAFA-Plus) angeordnet. Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG § 2b) ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar (nach § 36 FeV) verpflichtend. 

 

Verkehrspsychologische Beratung (VPB) nach § 2a Abs. 2 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

Eine verkehrspsychologische Beratung (VPB) wird Fahranfängern angeraten, wenn sie während der Probezeit zum wiederholten Mal wegen schwerwiegenden Verkehrsauffälligkeiten auffällig geworden sind. 

Ist ein Fahranfänger auf Probe nach einer schwerwiegenden Verkehrsauffälligkeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut durch eine gravierende oder zwei kleinere Zuwiderhandlungen im Verkehr auffällig geworden, verwarnt ihn die zuständige Verwaltungsbehörde und rät ihm zur Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung (VPB). Die Teilnahme an der VPB ist freiwillig. Bei besonders gravierenden Auffälligkeiten kann die zuständige Verwaltungsbehörde auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

 

Wie läuft die VPB ab?

Zusammen mit einem erfahrenen Verkehrspsychologen von TÜV Hessen besprechen Sie, wie es zu der Verkehrsauffälligkeit gekommen ist. Darüber hinaus erarbeiten Sie zusammen Wege, wie Sie ihr Verhalten im Straßenverkehr verbessern und künftige Auffälligkeiten vermeiden können.

Die verkehrspsychologische Beratung besteht aus drei Einzelgesprächen mit ca. 1 Stunde Dauer und kann je nach Erfordernissen des Einzelfalles auch durch eine Fahrprobe ergänzt werden. Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Verwaltungsbehörde.

 

Kurs zur Sperrfristverkürzung "Mainz 77"

Neben den hier vorgestellten Angeboten des TÜV Hessen wollen wir Sie auch noch auf die Möglichkeit zur Sperrfristverkürzung durch die Teilnahme an einem Kurs nach Modell "Mainz 77" hinweisen. Wenn Sie einen solchen Kurs bei einem entsprechenden Anbieter absolvieren, kann Sie dies unterstützen, ein Gericht davon zu überzeugen, dass die bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis ausgesprochene Sperrfrist verkürzt werden kann.

Weitere Themen

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Führerschein weg? Wir unterstützen Sie auf dem Weg zurück zum Führerschein und bei allen Fragen rund um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Abstinenznachweis von Alkohol oder Drogen

Kein Alkohol und keine Drogen mehr – wer diesen Entschluss auch belegen will, kann dies mit Hilfe der Abstinenz-Checks und Drogenscreenings von TÜV Hessen.

Fahreignungsseminar

Bis zu 5 Punkte in Flensburg? Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar bei TÜV Hessen können Sie einen Punkt abbauen. Bei 6 oder 7 Punkten ist eine Teilnahme ebenfalls möglich, allerdings ohne Punkteabbau.