Das Team von TÜV Hessen unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die medizinisch-psychologische Untersuchung und führt eine Reihe weiterer Untersuchungen oder Gutachten zur regelmäßigen oder einmaligen Feststellung Ihrer Fahreignung durch.
Führerschein weg? Wir unterstützen Sie auf dem Weg zurück zum Führerschein und bei allen Fragen rund um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
Kein Alkohol und keine Drogen mehr – wer diesen Entschluss auch belegen will, kann dies mit Hilfe der Abstinenz-Checks und Drogenscreenings von TÜV Hessen.
Diverse Erkrankungen können die Eignung zum Führen von KFZ beeinträchtigen oder aufheben. Verschaffen Sie sich Gewissheit über Ihre Fahreignung mit den ärztlichen Gutachten von TÜV Hessen.
Die Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer unterliegt besonderen Anforderungen. Bei TÜV Hessen können Sie die entsprechenden Untersuchungen durchführen lassen.
Sie fragen sich, ob Sie trotz chronischer Erkrankung oder Dauermedikation noch sicher Autofahren können? Mit dem Fahrer-Fitness-Check von TÜV Hessen können Sie Klarheit über Ihre Fahreignung schaffen.
Für Fahranfänger, die in der Probezeit verkehrsauffällig geworden sind, bietet TÜV Hessen ein besonderes Aufbauseminar nach nach § 36 FeV an.
Bis zu 5 Punkte in Flensburg? Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar bei TÜV Hessen können Sie einen Punkt abbauen. Bei 6 oder 7 Punkten ist eine Teilnahme ebenfalls möglich, allerdings ohne Punkteabbau.
Die körperlichen und psychologischen Anforderungen an Mitarbeiter im Bahnbetrieb sind hoch. Wir unterstützen Sie mit den geforderten Tauglichkeitsprüfungen für Triebwagenführer, Sicherungsposten (SiPo) und Sicherungsaufsichtskräfte (Sakra).
Sie haben bereits eine ärztliche Verordnung für einen Elektro-Rollstuhl vorliegen. Ihre Versicherung (z.B. Krankenkasse) möchte sicher stellen, dass durch die Nutzung des motorbetriebenen Fahrzeugs keine Risiken und Gefahren für den Nutzer oder andere Verkehrsteilnehmer entstehen.
Sie haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder die Behörde hat bei Ihnen Eignungszweifel als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis? Dann können Sie zu einer waffenrechtlichen Untersuchung aufgefordert werden.