• Hoheitliche Aufgaben in Namen der Technischen Prüfstelle des Landes Hessen, z.B.:
    • Begutachtung von Erprobungsfahrzeugen
    • Gutachten zur Erlangung von Ausnahmegenehmigungen
    • Überprüfung der Eignung von Fahrzeugtypen für die Fahrerlaubnisprüfung (Fahrschuleignung)
  • Geräuschemissionsmessungen an Fahrzeugen und mobilen Maschinen
  • Prüfungen zur Übereinstimmung in der Produktion (Conformity of Production/CoP) und im Betrieb (In-Use Compliance/IUC, In-Service Conformity/ISC), z.B. für Geräusch und Abgas
  • Nachprüfungen von genehmigten Fahrzeugen und Fahrzeugteilen (Conformity of Production / CoP-P)
  • Anbau- und Funktionsprüfung von Zubehör: Überprüfen der Schnittstellen zum Fahrzeug sowie der Anbau-/Bedienungsanleitung

Hinweise auf damit einhergehende Zulassungsanforderungen

  • Prüfungen von Kunststoffen für äußere Fahrzeugteile, z.B. Festigkeit und Brennverhalten
  • Kontrolle oder Übersetzung von technischen Unterlagen, z.B. bei Anbau- und Bedienungsanleitungen
  • Serienteilekatalog: Zusammenfassende Darstellung genehmigter Serienumfänge für Fahrzeuge (bspw. Serien-Reifen-Katalog)
  • Nachrüstteilekatalog: Zusammenfassende Darstellung genehmigter Nachrüstumfänge für Fahrzeuge (bspw. Räder/Reifen-Katalog)
  • Gutachten zur Erlangung einer Genehmigung nach §19 Abs. 3 Nr. 1.b und Abs. 7 StVZO (Auszüge aus einer EG-Betriebserlaubnis)
  • Entwicklungsbegleitung und Anforderungsmanagement Erstellen von Fahrzeugdokumenten und oder Datenbestätigungen im Auftrag des Herstellers
  • Assessment-Programm: Bewertung von Fahrzeugen oder Bauteilen nach standardisierten oder vorgegebenen Kriterien, z.B. ISO-Normen