Merkblatt-Reihe zum kostenlosen Download
Hier finden Sie unsere Merkblätter rund um das Thema Kältetechnik für Hersteller, Anlagenbetreiber und Behörden.
In Rechenzentren und Serverfarmen, im Lebensmittelhandel, in Kliniken und pharmazeutischen Industrie oder auch in der Energieerzeugung: Kälteanlagen und Wärmepumpen kommen in zahlreichen Bereichen zum Einsatz. Kälteanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie müssen laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend geprüft werden. Wärmepumpen gibt es in drei verschiedenen Ausführungen. Luft-Wärmepumpen sind in der Regel nicht prüfpflichtig. Erdwärme- und Wasser-Wärmepumpen hingegen werden als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft, wenn wassergefährdende oder brennbare Wärmeträger benutzt werden. Als Betreiber solcher Anlagen sind Sie für deren Sicherheit verantwortlich. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei allen Fragen zum Thema Kälte- und Klimatechnik sowie Wärmepumpen und führen die erforderlichen Prüfungen durch.
Kälteanlagen und Wärmepumpen können aufgrund ihrer verbauten Druckbehälter und Kältemittel, die brennbar, giftig oder ätzend oder wassergefährdend sein können, schnell zur Gefahr für Leben, Gesundheit oder die Umwelt werden. Für den sicheren Betrieb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung daher eine regelmäßige Kontrolle vor. Dies gilt für Anlagen mit Druckgeräten, die ein Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar x Liter aufweisen.
Der Betreiber, in der Regel der Arbeitgeber, ist für den ordnungsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb der Anlage sowie für die Einhaltung aller erforderlichen Prüfungen verantwortlich. Der genaue Umfang dieser Prüfungen, die entsprechenden Prüfzyklen in den Gefahrenfeldern Druck-, Brand- oder Explosionsgefährdungen und Wasserrecht sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld zu ermitteln. Zudem sind die festgelegten Prüffristen innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage der zuständigen Behörde zu melden.
Werden im Zuge der Umsetzung der F-Gase-Verordnung nicht fluorierte Kältemittel wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak eingesetzt, dann ist besondere Sorgfalt bei Planung, Installation und Betrieb erforderlich. Diese Stoffe bringen ggf. neue Herausforderungen mit sich: Propan ist brennbar, Ammoniak toxisch und Kohlendioxid weist hohe Anlagendrücke auf und kann in geschlossenen Räumen eine erstickende Wirkung haben.
Wenn die Anlage ein Druckgerät mit einem Druck-Inhaltsprodukt von mehr als 200 bar x Liter hat, müssen Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit der Überprüfung beauftragen.
Auch die wiederkehrende Prüfung nach spätestens fünf bzw. zehn Jahren muss durch eine ZÜS erfolgen, wenn das Druck-Inhaltsprodukt des größten Druckgeräts höher liegt als 1000 bar x Liter.
Gerne unterstützt Sie TÜV Hessen als ZÜS mit der Inspektion Ihrer Kälteanlagen und Wärmepumpe. Unsere Sachverständigen nehmen hierbei eine Sichtprüfung vor und kontrollieren die Dokumentation, darunter fallen unter anderem:
Werden die genannten Anlagengrößen nicht überschritten, ist keine ZÜS erforderlich. Dann kann die sicherheitstechnische Untersuchung der Kälteanlage oder Wärmepumpe auch von einer sogenannten zur Prüfung befähigten Person erfolgen.
Wichtig: Auch wenn Kälteanlagen und Wärmepumpen eine CE-Kennzeichnung vom Herstellungsprozess tragen, ist vorgeschrieben, sie vor Inbetriebnahme prüfen zu lassen.

Beim Thema Kältetechnik setzen wir auf einen starken Partner.
Gemeinsam mit der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) haben wir ein Kompetenznetzwerk ins Leben gerufen, das die Ausbildung zum Meister, Techniker, Facharbeiter oder Kälteanlagenbauer optimiert.
Darüber hinaus unterstützt das TÜV Hessen Werkstoffprüflabor die Schule in verschiedenen Seminaren bei der Materialprüfung. Hier finden Sie nähere Informationen zur Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik.
In Kooperation mit der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik und verschiedenen Experten der Branche ist der Leitfaden "Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklassen A2L" entstanden. Hier können Sie den Leitfaden anfordern.
Eine Klima- und Kälteanlage sorgt dafür, dass die Temperatur eines bestimmten Raumes oder einer bestimmten Zone unter die Umgebungstemperatur gesenkt wird. Da man Kälte nicht erzeugen kann, muss die Kälteanlage der zu kühlenden Stelle Wärme entziehen und diese Wärme an einer Stelle außerhalb des zu kühlenden Bereiches wieder abgeben. Dabei handelt es sich um einen permanenten Prozess.
Eine Wärmepumpe arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie eine Kälteanlage. Sie entzieht der Umgebung Wärme und wandelt sie in nutzbare Heizwärme für die Innenräume eines Gebäudes um. Je nach Art der Wärmepumpe entzieht die Anlage Wärme aus der Außenluft, aus dem Erdreich oder aus dem Grundwasser.
Kälteanlagen und Wärmepumpen gehören zu den prüfpflichtigen Anlagen, die sowohl nach der Maschinenrichtlinie, dem Produktsicherheitsgesetz als auch nach der Betriebssicherheitsverordnung ggf. nach WHG zu prüfen sind. Weitere Prüfgrundlagen sind u.a. die verschiedenen DIN EN 378, verschieden Technische Regeln und die DGUV Regeln.
Sämtliche Überprüfungen sollten in einem Prüfbuch dokumentiert und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden.
Eine zur Prüfung befähigte Person muss über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder andere für die Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen und eine einjährige Berufserfahrung in dem Bereich vorweisen. Theoretische Kenntnisse über Herstellung, Bewertung und Prüfungen sind erforderlich.
Betreiber sollten sowohl für die Prüfung vor Inbetriebnahme als auch die wiederkehrende Prüfung folgende Unterlagen bereithalten: