Wasserchemische Untersuchung
Die Betriebswässer müssen nach TRBS 2141 mindestens halbjährlich von einem unabhängigen Labor geprüft werden.
Als Betreiber von Dampfkesseln und Heißwassererzeugern sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Diese Prüfungen erhöhen nicht nur die Betriebssicherheit, sondern steigern auch die Effizienz und Zuverlässigkeit der Anlagen.
Da Dampfkessel als überwachungsbedürftige Druckanlagen gelten, unterliegen sie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Folgende Prüfungen sind vorgeschrieben:
TÜV Hessen ist sowohl benannte Stelle nach Druckgeräterichtlinie als auch Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Wir unterstützen Betreiber mit allen Prüfungen rund um den Betrieb von Dampf- und Heißwassererzeugern – von dem Prüfbericht für die Erlaubnis über die Abnahme bis zur wiederkehrenden Kontrolle.
Laut Betriebssicherheitsverordnung muss für Dampfkesselanlagen ein Kesselwärter ernannt werden, der den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage verantwortet. Wir unterstützen Sie mit unseren Kesselwärterlehrgängen bei der Ausbildung und Qualifikation Ihres Personals. Zur Schulungsübersicht
Wir bieten zudem wasserchemische Untersuchungen von Betriebswässern an, um Korrosion und Belagsbildung frühzeitig zu vermeiden. Jetzt mehr erfahren!