Wärmepumpen sind eine nachhaltige und kostengünstige Methode zur Beheizung von Gebäuden und erfreuen sich immer weiterer Beliebtheit – sowohl in gewerblich genutzten Gebäuden als auch in Privathäusern. Wärmepumpen nutzen die natürliche Wärme aus der Umgebung und wandeln sie in Heizenergie um. Die Geräte arbeiten nach dem Prinzip des Wärmeaustauschs: Sie entziehen der Umgebung Wärme, um Wohn- und Gewerberäume zu heizen.  

Beim Betrieb von Wärmepumpen sorgen Kompressoren und Ventilatoren für eine unangenehme Geräuschentwicklung, insbesondere bei Luft-Wasser-Wärmepumpen. Dieser Lärm kann als belastend empfunden werden, speziell in Wohngebieten oder bei sensibler Nachbarschaft, etwa Krankenhäusern. Für einen optimalen Schallschutz sind die fachgerechte Planung, die Wahl des richtigen Standortes und die Ausrichtung der Geräte entscheidend. Schallimmissionsprognosen und Lärmmessungen helfen dabei, die Lärmbelästigung auf ein Minimum zu begrenzen und die gesetzlichen Lärmschutzvorgaben einzuhalten.  

 

Rechtliche Regelungen für den Betrieb von Wärmepumpen 

Die Installation und der Betrieb von Wärmepumpen unterliegen einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen. Dazu zählen beispielsweise die zulässigen Lärmimmissionen sowie erforderliche Abstände zur Nachbarbebauung. Relevante Rechtsgrundlagen sind unter anderem: 

  • Hessische Bauordnung (HBO)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 

Je nach Typ und Aufstellungsort kann für die Wärmepumpe sogar ein Genehmigungsverfahren notwendig sein.   

Wir helfen Ihnen dabei, von Anfang an spätere Konflikte mit Behörden und Nachbarn oder teure Nachbesserungen bei der Aufstellung von Wärmepumpen zu vermeiden. 

 

Unsere Leistungen im Überblick:  

Ob in der Planungsphase oder bei bestehenden Anlagen: Wir unterstützen Sie mit unseren Dienstleistungen beim Schallschutz von Wärmepumpen.

  • Schallprognosen: Digitale 3D-Ausbreitungsberechnung zur realitätsnahen Darstellung der Schallausbreitung Lärmmessungen vor Ort
  • Berücksichtigung mehrerer Schallquellen
  • Detaillierte Analyse von Reflexionen, Abschirmungen und Dämpfungseffekten
  • Auslegung von Schallschutzmaßnahmen  
  • Erstellung von Berichten und Lärmgutachten 

 

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil bei komplexen Fragestellungen 

Auch bei komplexen Aufgabenstellungen sind wir Ihr kompetenter Partner. Mit unserer langjährigen Expertise unterstützen wir Sie bei folgenden Herausforderungen:  

  • Wärmepumpen in verwinkelten Gebäuden oder bei komplizierter Grundstücksgeometrie
  • Fensteröffnungen an der eigenen Fassade
  • Fehlende oder unzureichende Herstellerangaben zur Schallleistung
  • Kombination mit weiteren haustechnischen Anlagen
  • Überschreitung von Immissionsrichtwerten 

 

Ihr Mehrwert mit TÜV Hessen 

  • Regelungen: Unsere erfahrenen Experten kennen sich im Umgang mit den nationalen Regelwerken und deren Umsetzung bestens aus.
  • Planungssicherheit: Wir begleiten Ihr Wärmepumpenprojekt von der Planung bis zum Betrieb mit dem Fokus Lärmimmissionen insbesondere bei gewerblich genutzten Anlagen.
  • Persönliche Betreuung: Wir bieten eine individuelle Betreuung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme für weitere Informationen und ein individuelles Angebot.

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FAQ – häufig gestellte Fragen zu Lärmimmissionen bei Wärmepumpen

Wie laut darf eine Wärmepumpe sein? 

Die zulässige Lautstärke einer Wärmepumpe ist bundeseinheitlich in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt. Diese legt fest, dass in Industriegebieten tagsüber die Geräuschentwicklung nicht höher als 70dB(A) sein darf. In reinen Wohngebieten ist tagsüber ein Grenzwert von 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) einzuhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Schallleistungspegel und Beurteilungspegel? 

Für die Bewertung der Geräuschentwicklung von Wärmepumpen werden unterschiedliche Schallgrößen verwendet. Hersteller geben in der Regel den Schallleistungspegel der Geräte an, der unter standardisierten Laborbedingungen ermittelt wurde. Für die TA Lärm ist hingegen der Beurteilungspegel relevant. Dieser berücksichtigt weitere Parameter direkt am Immissionsort wie Dauer, Tonhaltigkeit, Impulshaltigkeit und nächtliche Betriebszeiten. Der Beurteilungspegel gibt darüber Aufschluss, wie groß die Störwirkung der Geräusche ist, und ist daher ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage. 

Was ist eine Schallimmissionsprognose und wann wird sie benötigt? 

Eine Schallimmissionsprognose simuliert bereits in der Planungsphase, wie viel Lärm am nächstgelegenen Immissionsort, beispielsweise die Grundstücksgrenze oder Fenster eines benachbarten Gebäudes, ankommt.
Schallprognosen sind unverzichtbar bei Baugenehmigungen in lärmsensiblen Gebieten, bei gewerblichen Großanlagen sowie Anlagen mit Nachtbetrieb. 

Welche Rolle spielen tieffrequente Geräusche? 

Wärmepumpen erzeugen oft tieffrequente Geräusche. Diese sind zwar nicht laut, aber ein Dauerbrummen kann dennoch als störend empfunden werden. Der tieffrequente Schall wird daher nach DIN 45680 bewertet und muss ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. 

Ist eine Lärmmessung auch nach der Inbetriebnahme erforderlich? 

Mit einer Lärmmessung vor Ort erhalten Betreiber einen rechtssicheren Nachweis gegenüber Behörden oder Nachbarn, dass die Wärmepumpe im laufenden Betrieb alle Vorschriften erfüllt. 

Was passiert, wenn die zulässigen Lärmwerte überschritten werden? 

In diesem Fall können Behörden die Genehmigung der Anlage verweigern oder die nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen fordern. Die Folge sind häufig kostspielige Nachrüstungen, Betriebseinschränkungen oder sogar die Stilllegung der Anlage.