Immer mehr Unternehmen setzen in ihren Geschäftsprozessen und in ihren Produkten „Künstliche Intelligenz“ (KI/AI) ein. Teilweise selbst entwickelt, teilweise in Form von customized Standard-Lösungen, teilwiese „komplett von der Stange“.

Die Anwendungsfälle sind so vielfältig wie die Geschäftsmodelle der anwendenden Unternehmen selbst.

Dabei stellen sich immer mehr Verantwortliche in diesen Unternehmen die Frage: „Ist der Einsatz der KI auch compliant?“ Oder vereinfacht ausgedrückt: „Kann uns da etwas auf die Füße fallen, falls mit der KI etwas schief geht?“ Schließlich gibt es seit Mitte 2024 eine umfangreiche EU-Vorschrift dazu, mit insgesamt rund 144 Seiten (in der deutschsprachigen Fassung).

Es ist die „Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz).“ Die aktuelle Fassung finden Sie hier*

Damit Sie nicht den gesamten sehr umfangreichen Text lesen müssen, haben wir den TÜV Hessen AI Act Risk Navigator entwickelt.

Bereits nach der Beantwortung von maximal 12 Fragen wissen Sie Bescheid: Wie wird Ihre KI-Anwendung eingestuft und was sollten Sie beachten.

Sie bekommen die Ergebnisse in einer übersichtlichen PDF-Datei zusammengestellt und sind ab sofort aussagefähig, wie Ihre KI-Anwendung eingestuft wird und welche (möglichen) Aufgabenstellungen daraus resultieren.

TÜV Hessen AI Act Risk Navigator

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Zum AI Act Risk Navigator

Was bietet Ihnen der TÜV Hessen AI Act Risk Navigator?

Der AI Act Risk Navigator ist ein sinnvolles Werkzeug für den ersten Überblick und ein Einstieg in die Thematik.

Einfacher Einstieg:
Das Tool hilft Unternehmen, die Anforderungen des europäischen AI Act besser zu verstehen, indem es eine erste Einschätzung liefert, in welche der vier Risikoklassen (minimal, begrenzt, hoch, verboten) ihr KI-System fällt. Es gibt dabei einen schnellen Überblick, was wichtig ist und welche Anforderungen auf sie zukommen könnten.

Benutzerfreundlichkeit:
Der Navigator wurde leicht zugänglich konzipiert und ist einfach zu bedienen. Was besonders für Nutzergruppen, die nicht ganz so tief mit dem Thema vertraut sind, hilfreich sein kann.

Themenrelevanz:
Der AI Act wird in der EU große Auswirkungen auf KI-Systeme haben.

Vertiefung/Kontakt:
Die Ergebnisse können als Grundlage für detailliertere Prüfungen oder für Gespräche mit unseren Experten genutzt werden. Für eine detaillierte Prüfung oder Zertifizierung Ihrer Systeme ist es notwendig, weitere Schritte mit unseren Fachleuten zu gehen. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf.

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Rechtsgrundlage:

Das KI-Gesetz “Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz” ist eine europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) - die erste umfassende Verordnung über KI durch eine wichtige Regulierungsbehörde weltweit. Das Gesetz ordnet die Anwendungen von KI drei Risikokategorien zu. Der AI Act wurde vom EU-Gesetzgeber verabschiedet und am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der AI Act trat in Folge dessen am 1. August 2024 in Kraft, die meisten Regeln greifen spätestens nach zwei Jahren, einige schon früher.

Das KI-Gesetz bietet Entwicklern und Betreibern von KI klare Anforderungen und Verpflichtungen in Bezug auf spezifische Anwendungen von KI. Ein Ansatz zur Regulierung von KI besteht darin, Algorithmen in Risikoklassen einzuteilen und die Nutzung von Anwendungen zu verbieten, die als zu gefährlich gelten – ein Ansatz, den die Europäische Union derzeit befürwortet. So sind im ersten Schritt KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (wie etwa Social Scoring) bereits ab Mitte 2024 gänzlich verboten. Die Gefahrbesteht auch darin, dass KI-Systeme verzerrte Ergebnisse liefern, wenn sie auf unvollständigen oder voreingenommenen Daten trainiert werden. Dies kann zu Diskriminierung und Ungerechtigkeit führen. Das Gesetz verbietet außerdem KI-Systeme, die Gesichtsbilder aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsanlagen auslesen, auf Emotionen am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen schließen und Menschen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten kategorisieren.

Damit möchte das EU-Parlament vor allem sicherstellen, dass die in der EU eingesetzten KI-Systeme sicher, transparent, nachvollziehbar und nicht diskriminierend sind.

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