Als Betreiber von Dampfkesseln und Heißwassererzeugern sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Diese Prüfungen erhöhen nicht nur die Betriebssicherheit, sondern steigern auch die Effizienz und Zuverlässigkeit der Anlagen. 

 

Prüfungen und Prüfzuständigkeiten: Worauf Betreiber achten müssen

Da Dampfkessel als überwachungsbedürftige Druckanlagen gelten, unterliegen sie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Folgende Prüfungen sind vorgeschrieben:

  • Prüfung vor der Inbetriebnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
  • Wiederkehrende Prüfungen, unterteilt in äußere und innere Prüfung sowie Festigkeitsprüfung: Die konkreten Fristen hängen von Druck, Volumen, Medium und Gefährdungspotenzial ab. Die äußere Prüfung darf bei Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial auch von einer geeigneten Prüfperson gemäß TRBS 1203 übernommen werden, wenn es solche speziell ausgebildete Personen im Unternehmen gibt.
  • Für den Betrieb vonDampfkesselanlagen der Kategorie IV (gemäß BetrSichV) muss zudem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde eingeholt werden. Für das Erlaubnisverfahren ist ein Gutachten einer Zugelassenen Überwachungsstelle Pflicht.

TÜV Hessen ist sowohl benannte Stelle nach Druckgeräterichtlinie als auch Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Wir unterstützen Betreiber mit allen Prüfungen rund um den Betrieb von Dampf- und Heißwassererzeugern – von dem Prüfbericht für die Erlaubnis über die Abnahme bis zur wiederkehrenden Kontrolle. 

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Sicherheitstechnische Begleitung bei Planung und Konzeptfindung, bei Vergabe und Lieferung, Montage und Inbetriebnahme sowie bei Instandsetzungsarbeiten
  • Unterstützung für die Erlaubnis
  • Prüfung vor Inbetriebnahme
  • wiederkehrende Prüfungen
  • Prüfbericht einer zugelassene Überwachungsstelle
  • Schadensbegutachtung und Prüfung nach Reparaturen
  • Prüfung von Feuerungstechnik und Wasseraufbereitung
  • Brennereinzelprüfung  
  • Lebensdauerüberwachung

 

Laut Betriebssicherheitsverordnung muss für Dampfkesselanlagen ein Kesselwärter ernannt werden, der den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage verantwortet. Wir unterstützen Sie mit unseren Kesselwärterlehrgängen bei der Ausbildung und Qualifikation Ihres Personals. Zur Schulungsübersicht 

 

Wir prüfen für Sie folgende Anlagen und Komponenten: 

  • Dampferzeuger
  • Heißwasser- und Warmwasserkessel
  • Wasseraufbereitungsanlagen
  • Heizungsanlagen
  • Rohrleitungen für Dampf, Heißwasser, Brennstoffe
  • Brennstofflagerung und Aufbereitung
  • Kesselsteuerungen einschließlich sicherheitsgerichteter, speicherprogrammierbarer Steuerungen
  • sämtliche prüfpflichtigen Anlagen im Kesselhaus und Kraftwerk von der Lagerung wassergefährdender Stoffe bis zum Speisewasserbehälter

 

Ihre Vorteile mit TÜV Hessen: 

  • Alle Leistungen aus einer Hand: Vom kleinen Dampferzeuger in der Wäscherei bis zum Großkraftwerk – wir unterstützen Betreiber in allen Belangen rund um den Betrieb von Dampfkesseln.
  • Rechtssicherheit: Mit unseren Prüfdienstleistungen kommen Sie Ihren Betreiberpflichten nach und erhalten mit der Dokumentation und Prüfberichten einen rechtssicheren Nachweis gegenüber Behörden.
  • Anlagenverfügbarkeit: Mögliche Mängel und Schäden werden rechtzeitig erkannt. So minimieren Sie Ausfallzeiten und erhöhen die Lebensdauer der Anlage.
  • Internationalität: Unsere erfahrenen ASME-Inspektoren können Sie auch mit Prüfungen nach amerikanischem Regelwerk unterstützen. Hier erfahren Sie mehr zur ASME-Zertifizierung

Sie haben noch Fragen zur Prüfung von Dampfkesseln? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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