Frequently Asked Questions (FAQ): Häufig gestellte Fragen zum Thema KMF

Inhalte basierend auf der DGUV Information 213-031 / BGI/GUV-I 8593 - Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen

Mineralwolle-Dämmstoffe kommen in Form von Glaswolle oder Steinwolle zum Einsatz. Hergestellt werden diese Dämmstoffe im Wesentlichen aus Glasrohstoffen oder Gesteinen unter Verwendung von Recyclingmaterialien wie z.B. Altglas. Diesen Dämmstoffen sind Kunstharze und Öle zugegeben. Die Kunstharze als Bindemittel garantieren die Form der Dämmstoffe, während die Öle die Staubfreisetzung verringern.

Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten:

  • mindestens 90 % künstliche Mineralfasern (KMF) glasiger Struktur,
  • bis zu 7 % Kunstharz, hergestellt aus Phenol, Harnstoff und Formaldehyd,
  • ca. 1 % Öle und weitere Zusätze, z.B. wasserabweisende Stoffe.

Das Kunstharz wird bei der Mineralwolle-Dämmstoffherstellung im Heißluftstrom ausgehärtet, wobei flüchtige Bestandteile (wie Formaldehyd oder Phenol) aus dem Produkt entfernt werden. Zurück bleibt im Dämmstoff das ausgehärtete Kunstharz (z.B. Bakelit). Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten keinen Asbest oder silikogenen Staub.

Die in den Dämmstoffen enthaltenen Glas und Steinwollefasern haben überwiegend eine mittlere Länge von einigen Zentimetern und einen mittleren Durchmesser von 3-5 Mikrometer. Sie sind zumeist aufgrund ihrer Länge nicht atembar. Die Produkte enthalten jedoch auch einen geringen Anteil an lungengängigen Fasern mit einem Durchmesser < 3 µm.

Beim Konfektionieren und Verarbeiten werden deshalb auch Fasern freigesetzt, die in die Lunge gelangen können.

  • Juckreiz (mechanisch irritative Effekte)

Bei Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen können durch die Fasern mechanische Hautreizungen auftreten. Hierfür sind gröbere Fasern (Durchmesser > 5 Mikrometer) verantwortlich, die sich aufgrund ihrer Steifheit in die Haut einspießen und einen unangenehmen Juckreiz hervorrufen können. Bei längerem Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen tritt offensichtlich ein Gewöhnungseffekt ein; trotz fortgesetzter Exposition gegenüber den Fasern lässt der Juckreiz nach. Es besteht jedoch weiterhin die Gefahr von Entzündungen.

Bereits bestehende Hautprobleme können sich durch den Umgang mit Mineralwolle-Produkten verstärken.

  •  Allergien

Allergische Reaktionen aufgrund der Glas- und Steinwollefasern sind nicht bekannt. Für Allergiker können jedoch die Zusatzstoffe in den Mineralwolle-Dämmstoffen problematisch sein.

Staubbelastungen

Bei der Verarbeitung wird Staub freigesetzt. Dieser Staub aus Mineralwolle-Dämmstoffen kann wie jeder andere mineralische Staub Augenreizungen hervorrufen.

Ferner sind vorübergehende entzündliche Reizungen der großen Atemwege, des Rachenraumes und der Nasenschleimhaut bekannt. Insbesondere kann es beim Abriss, d. h. dem nicht zerstörungsfreien Ausbau von Mineralwolle-Dämmstoffen, zu einer erheblichen Staubbelastung kommen. Infolge dieser Staubeinwirkungen kann es - wie bei allen Stäuben - zur Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane kommen.

Krebspotenzial

Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten einatembare Fasern. Die von diesen Fasern ausgehende Gefährdung soll im Folgenden näher erläutert werden.

Fasern aller Art sind dann in der Lage, Krebs zu erzeugen, wenn sie entsprechend lang und dünn sind (bestimmte Länge und Durchmesser) und eine gewisse Beständigkeit im Körper besitzen. Diese Fasern sind mit dem bloßen Auge nicht sichtbar, können jedoch in hohen Konzentrationen in der Atemluft am Arbeitsplatz vorliegen, wenn bei Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen unsachgemäß und nicht nach dieser DGUV Information gearbeitet wird.

Anders als Asbestfasern, die aufspleißen, also sich der Länge nach teilen und somit immer dünner und gefährlicher werden, brechen Glaswollefasern und Steinwollefasern quer zur Faser und werden so immer kürzer. Da der Durchmesser dabei gleich bleibt, werden die Bruchstücke immer mehr zu kleinen Staubkörnchen und sind dann in der Wirkung mit jedem anderen Staub vergleichbar.

Die Beständigkeit der Fasern ist von Bedeutung, weil sie eine bestimmte Zeit in der Lunge verbleiben müssen, um eine Krebserkrankung hervorrufen zu können. Sobald die Faser aus der Lunge entfernt oder aufgelöst ist oder auch nur in mehrere nicht faserförmige, weil zu kurze, Teile zerbricht, verliert sie ihr krebserzeugendes Potenzial.

Mineralwollefasern weisen eine geringe Beständigkeit in der Lunge auf, die mit der von Asbest nicht vergleichbar ist. Untersuchungen zur Biobeständigkeit (Biopersistenz) haben ergeben, dass die heute hergestellten Glaswollefasern und Steinwollefasern schon nach weniger als 40 Tagen zu mehr als der Hälfte (Halbwertszeit) abgebaut sind. "Alte" Mineralwolle hat dagegen Halbwertszeiten von einigen hundert Tagen, während z.B. Blauasbest eine Beständigkeit von mehr als 100 Jahren aufweist.

Auch für Glas- und Steinwollefasern, die als unbedenklich gelten, müssen Mindestschutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Stäuben ergriffen werden (siehe auch TRGS 500). Die Anwendung der Mindestschutzmaßnahmen schützt insbesondere vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Atmungsorgane und vor hautreizenden Einwirkungen der Fasern.

  • Vorkonfektionierte Mineralwolle- Dämmstoffe bevorzugen. Diese können entweder vom Hersteller geliefert oder zentral auf der Baustelle zugeschnitten werden.
  • Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken.
  • Material nicht werfen.
  • Keine schnelllaufenden, motorgetriebenen Sägen ohne Absaugung verwenden.
  • Auf fester Unterlage mit Messer oder Schere schneiden, nicht reißen.
  • Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Das Aufwirbeln von Staub vermeiden.
  • Anfallende Stäube und Staubablagerungen nicht mit Druckluft abblasen oder trocken kehren, sondern mit Industriestaubsauger (Kategorie M) aufnehmen bzw. feucht reinigen.
  • Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen. Verschnitte und Abfälle sofort in geeigneten Behältnissen, z.B. Tonnen oder Plastiksäcken, sammeln. Behältnisse bei Nichtgebrauch geschlossen halten.
  • Locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung und Schutzhandschuhe, z.B. aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe tragen.
  • Nach Beendigung der Arbeit Baustaub mit Wasser abspülen.
  • Bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung im Freien, ist auf eine staubarme Arbeitsweise zu achten, z.B. durch Verwendung abgedeckter Entsorgungscontainer mit Absaugung (z.B. Luftreiniger) an der Emissionsquelle.

Seit dem 01.06.2000 dürfen "alte" Mineralwolle-Dämmstoffe nicht mehr verwendet werden. Durch das Verwendungsverbot sind Tätigkeiten mit "alten" Mineralwolle-Dämmstoffen daher nur noch im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten möglich bzw. zulässig.

Wegen des Verwendungsverbots dürfen auch ausgebaute "alte" Mineralwolle-Dämmstoffe grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden. Ausgenommen von dem Verbot der Remontage (Wiedereinbau) sind lediglich im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten demontierte Mineralwolle-Dämmstoffe, wenn dabei keine oder nur eine geringe Faser-Exposition zu erwarten ist (siehe Expositionskategorie E1 in den Tabellen 1a und 1b).

Liegen keine Informationen über die Eigenschaften der Fasern vor - dies wird in der Praxis bei Arbeiten an/mit eingebauten Produkten die Regel sein - ist bei der Beurteilung zunächst von "alten" Mineralwolle-Dämmstoffen, d. h. von einer Krebsgefahr, auszugehen. Diese Beurteilung der eingebauten Produkte beinhaltet kein Gebot des Entfernens.

Jedoch wäre bei den Arbeiten - falls keine Ermittlungen zur Höhe der Faserbelastung vorliegen - der gesamte Maßnahmenkatalog der Expositionskategorie 3 der TRGS 521 heranzuziehen. Dies erscheint jedoch gerade bei Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß zu keiner oder nur zu einer geringen Faserstaubbelastung führen, nicht angemessen.

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