Übersicht: Prüfpflichtige Anlagen – Prüfungen – Prüffristen
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Gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung ist der Betreiber einer Röntgeneinrichtung verpflichtet, sein Röntgengerät
durch einen von den zuständigen Behörden anerkannten Sachverständigen prüfen lassen.
Dadurch gewährleisten Sie den Strahlenschutz für Patient und Personal; darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen.
Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:
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