Egal ob zur Reinigung, Instandhaltung oder für Bautätigkeiten: Arbeiten auf Dächern birgt für das Personal große Gefahren. Für Sicherheit sorgen Anschlageinrichtungen wie Sekuranten, Schienen- oder Seilsysteme. Damit diese im Ernstfall auch einwandfrei funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Da die Einrichtungen der Witterung ausgesetzt sind, kann es mit der Zeit zu Beschädigungen oder Materialermüdung kommen. Zudem unterliegen die Sekuranten auch einem natürlichen Verschleiß. Die regelmäßige Prüfung von einer sachkundigen Person ist daher ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und minimiert Absturzgefahren. 

Bauherren, Gebäudebetreiber und Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die Sekuranten und Anschlagpunkte wiederkehrend prüfen zu lassen und damit Unfällen vorzubeugen. Gerne führen unsere erfahrenen Experten die jährlich erforderliche Prüfung der Absturzsicherungen durch.  

 

Rechtliche Anforderungen

Die Prüfung von Sekuranten ist in verschiedenen Vorschriften verankert. Darunter in den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung (DGUV): 

  • DGUV 201-056 Planungsgrundlagen von Anschlagseinrichtungen auf Dächern
  • DGUV-Regel 112-198 Richtige Anwendung von Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • DGUV-Regel 112-199 Rettung mit persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

Darüber hinaus definiert auch die EN 795 (Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz – Anschlageinrichtungen), wie Absturzsicherungen geprüft werden müssen.

 

Wie häufig ist die Überprüfung der Absturzsicherungen vorgeschrieben?

Eine jährliche Prüfung der Sicherungssysteme ist in der Regel Pflicht.

Darüber hinaus führen wir auch Belastbarkeitsprüfungen von Befestigungen in allen gängigen Baumaterialien nach Bauschäden (z.B. Dachhaut-Undichtigkeiten) oder als Nachweis bei fehlender Einbau-Dokumentation mit geeigneten Prüfgeräten durch. Die Ergebnisse werden dabei digital erfasst und Sie erhalten im Anschluss eine rechtssichere Dokumentation.  

 

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit: mit der Prüfung der Sekuranten und Anschlagpunkte durch einen Sachkundigen von TÜV Hessen kommen Sie Ihren Pflichten als Betreiber nach. 
  • Arbeitsschutz: Durch die Prüfung lassen sich frühzeitig Mängel erkennen und Gefahrenpotenziale minimieren.

    Unsere Leistungen im Überblick

    Unsere Sachverständigen kennen die gesetzlichen Vorgaben genau und übernehmen die Prüfung folgender Anschlageinrichtungen für Sie:

    • fest mit dem Untergrund verbundene Einzelanschlagpunkte (Sekuranten), Typ A nach DIN EN 795 
    • temporäre Anschlagpunkte, die nach der Verwendung wieder entfernt werden können, Typ B nach DIN EN 795
    • Seilsicherungssysteme, Typ C nach DIN EN 795
    • Schienensicherungssysteme, Typ D nach DIN EN 795

    Sie haben Fragen zur Prüfung von Sekuranten und Absturzsicherungen?

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