Ihr netDocX-Prüfbericht
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Druckbehälter sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überwachungsbedürftige Anlagen. Der in den Behältern und Rohrleitungen vorhandene innere Überdruck kann bei Beschädigungen oder Materialmängel enorme Gefahren für Mensch und Umgebung bedeuten. Um das Risikopotenzial zu minimieren und einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, müssen die Anlagen daher vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Gerne übernimmt TÜV Hessen als ZÜS die Druckprüfung Ihrer Behälter - inklusive Dokumentation und Erstellung der Prüfbücher.
Die Prüffristen, Art und Umfang der Prüfungen sowie die Anlagenabgrenzung werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV ermittelt. Die Prüffrist variiert dabei in Abhängigkeit von Volumen, Druck sowie Füllmittel und darf die in der BetrSichV genannte Höchstfrist von 10 Jahren für die gesamte Anlage nicht überschreiten
Die Prüfungen im Detail:
Bestimmte Druckbehälter mit geringerem Gefährdungspotenzial und einem Druckinhaltsprodukt unter 1000 bar x Liter dürfen entsprechend der Tabellen der BetrSichV auch von einer zur Prüfung befähigten Person (bP) kontrolliert werden.
Nach dem Brexit benötigen Druckgeräte das UKCA-Kennzeichen (United Kingdom Conformity Assessed) für die Inverkehrbringung in den britischen Markt (England, Wales und Schottland).
Gerne unterstützen wir Sie bei der UK-Zertifizierung Ihrer Produkte und helfen Ihnen bei Fragen zum Zertifizierungsprozess weiter. Hier erfahren Sie mehr zu UKCA.
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