Sachverständigen-Hotline Lärm und Luft
Sie haben vertiefende Fragen zum Thema Lärm- und Schallschutz? Dann nutzen Sie einfach unsere Sachverständigen-Hotline.
Ob Pausenhalle in der Schule, Büro, Veranstaltungsräume, Café oder Mehrfamilienhaus – jeder Raum dient einem bestimmten Zweck. Und diesem Zweck folgt auch die individuelle Akustik des Raumes. Gerade in Bereichen, in denen hochkonzentriert gearbeitet oder Entspannung gesucht wird, ist oftmals nicht die Lautstärke an sich, sondern der Nachhall stressfördernd. In großen, leeren Räumen wandern die Schallwellen buchstäblich von Wand zu Wand und von der Decke zum Boden. Ist die Schallbelastung zu hoch oder dauerhaft, führt dies zu Stressreaktionen, verminderter Konzentration und verringerter Leistungsfähigkeit.
Die Sachverständigen von TÜV Hessen beraten Planer, Architekten und Bauherren schon in der Planungsphase von Neubauten oder Modernisierungen in Sachen Lärm und Akustik. Darüber hinaus unterstützen wir Dienstleister und Eigentümer bei Bestandsimmobilien und messen und analysieren Lärm in Räumen und Gebäuden. Durch die Schalldruckmessung und ein Lärmgutachten von TÜV Hessen erhalten Sie Tipps, wie Sie Lärm vermeiden oder Schall mindern.
Lärm ist Schall, der als störend wahrgenommen wird. Zwar ist es subjektiv, ab wann Geräusche als belästigend empfunden werden, doch man kann Lärm auch objektiv messen. Dafür setzen wir hochempfindliche Mikrofone, einen speziell geformten Lautsprecher und einen Verstärker ein. Räume mit schlechter Raumakustik haben eine lange Nachhallzeit. Daher ermitteln wir den Schalldruckpegel und messen, wie lange es dauert, bis der Schall um 60 Dezibel (dB) sinkt. Das ist vergleichbar mit der unterschiedlichen Lautstärke einer unter Last arbeitenden Kettensäge und Vogelgezwitscher.
Ist es im Büro zu laut, leidet die Konzentration. Akustische Störungen wirken sich negativ aus. Ein normales Zimmer von etwa 20 Quadratmeter Grundfläche, 2,50 Meter hohen Decken, einem großen Fenster und drei Türen hat in der Rohbauausführung mit nackten Beton- oder Ziegelwänden eine Nachhallzeit von etwa 1,7 Sekunden. Je nach Art des Büros muss die Nachhallzeit aber unter 0,6 – 0,8 Sekunden liegen. Geregelt ist dies in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sind die Wände fachmännisch verputzt und der Raum mit Teppich ausgelegt, kann das schon helfen. Jede weitere schallabsorbierende Oberfläche verringert den Schall zusätzlich und verbessert die Sprachverständlichkeit im Raum.
Selbstverständlich führen wir auch Messungen an anderen Arbeitsplätzen durch.
Unsere Schallexperten lassen Sie mit dem Ergebnis Ihres Gutachtens nicht allein. Sind Grenzwerte zu hoch, erhalten Sie Tipps zur Schalldämmung und raumakustischen Gestaltung. Abgehängte Decken aus porösen Absorbern oder schallschluckende Trennwände sind beispielsweise geeignete Maßnahmen. So erhalten Sie ein individuell auf Ihren Raum zugeschnittenes Konzept.
Bei Bedarf auch:
Der Schalldruck wird in der Einheit Dezibel (dB gemessen). Aber was verbirgt sich hinter den Zahlen? Hier finden Sie Beispiele für die Werte zwischen 0-130 dB:
0-20 dB = Hören unter Laborbedingungen
25 dB = Atemgeräusch
30 dB = Flüstern
--- 40 dB Konzentrationsstörungsschwelle ---
50 dB = leise Radiomusik, Vogelgezwitscher
55 dB = normale Unterhaltung, TV in Zimmerlautstärke
60 dB = Rasenmäher in 10m Entfernung
--- 65 dB Risikoerhöhung Herz-Kreislauferkrankungen ---
80 dB = starker Stadtverkehr
100 dB = Presslufthammer, Musikanlage in Diskothek
--- 120 dB Schmerzgrenze, unerträglich laut ---
130 dB = Triebwerk eines Düsenflugzeugs in 100m Entfernung